Anbieter anzeigen?

8 Antworten

Sehr geeehrter Herr/Frau X,

ich habe gesehen, dass Sie das Bild, welches Sie von mir erhalten haben, als Werbung auf Ihrer Seite nutzen.
Ich habe Ihnen das Bild nur geschickt, damit Sie sehen, dass das Produkt unbeschädigt angekommen ist. 

Da ich keiner anderen Verwendung zugestimmt habe, würde ich Sie bitten, mein Foto und meinen Namen aus Ihrer Internetpräsenz zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hunde haben kein Persönlichkeitsrecht.

Aber: die Veröffentlichung deines Klarnnamens musst du ohne Einwilligung nicht dulden.

Zudem hast du nach wie vor das Urheberrecht am Foto.

Also: fordere mit exakter Fristsetzung die Entfernung von Foto und Namen ein und kündige an, im Falle eines erfolglosen Fristablaufs weitere Schritte bis hin zur Unterlassungsklage zu unternehmen.

Das sind aber alles zivilrechtliche Angelegenheiten; die Polizei hilft dir dabei nicht.

Dass Leute immer gleich mit "Anzeigen" kommen müssen.

Was ist so schwer daran, den Verkäufer anzuschreiben, und ihn erst einmal zur Rede zu stellen warum er das gemacht hat?

Vielleicht nimmt er es einfach raus ... oder gewährt dir nen Rabat für den nächsten Kauf oder sonst was.

Aber direkt mit Anzeigen kommen ohne zu reden ... ist so typisch DEUTSCH!

Hundeleben25 
Fragesteller
 27.05.2020, 16:43

Wer hat gesagt dass ich nicht gefragt hab oder es nicht vor habe und diese Frage hier nur im „was wenn nicht“ Fall Eintritt hm? Ich hab sie nämlich angeschrieben und nett gefragt ob sie es löschen was sie getan haben. Also verpiss dich mal mit deinem kack Deutschland Vorurteil.

Aluhutglueht  27.05.2020, 16:45
@Hundeleben25

Deine Reaktion ist auch typisch DEUTSCH! 🙃

Hundeleben25 
Fragesteller
 27.05.2020, 16:57
@Aluhutglueht

Deine Antworten sind typisch Schubladendenken und rassistisch mal ohne Witz

Verkäufer anschreiben und Ihn bitten den Namen und eventuell auch das bild zu entfernen.

Wenn er nicht reagiert oder antwortete kannst du im zweiten schreiben Bestimmter werden stichwort: DGSVO.

Ja, kannst du. Du musst einen Vorgang schaffen in dem du das bei der Polizei anzeigst