Fotos (!) abzeichnen und veröffentlichen - Urheberrechtsverletzung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus zwei Urteilen zu § 24 UrhG Freie Benutzung:

"Eine freie Benutzung ist ein eigenständiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 II vorliegen. Die freie Benutzung geht gegenüber dem verwendeten Werk völlig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als selbstständiges neues Werk anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 – Straßen – gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration. Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 – Sherlock Holmes)."

Beides und viele weitere Infos zum Thema hier

Oder die Kurzversion unter schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Wenn man das zugrundeliegende Vorbild aber zu sehr bewundert, wird es in der Regel nichts mit einer freien Benutzung, dann bleibt es bei der zustimmungspflichtigen Bearbeitung nach § 23 Urhg.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du die Zeichnungen veröffentlichst, ist es tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung, da es als "Veröffentlichung einer Bearbeitung" gilt.

Du müsstest die Zeichnungen schon sehr viel und sehr deutlich verändern, damit kein direkter Bezug zu den Fotos mehr hergestellt werden kann und sie als eigenes Werk durchgehen.

Im Allgemeinen würde ich beim Abzeichnen eines Fotos eher dazu tendieren, es als freie Benutzung anzusehen, zumindest, wenn die Zeichnung nicht fotorealistische Qualität hat, da eine Zeichnung i.d.R. sehr individuelle Züge trägt.

Dass du aber gerade diese Kunstwerke als Zeichnung veröffentlichen willst, spricht jedoch sehr dafür, dass du sie nicht ausreichend veränderst, damit das als freie Benutzung durchgeht. Entweder sind die Zeichnungen zu realistisch oder aber die Auswahl und Anordnung der Motive sind so kunstvoll gewählt, dass eine Zeichnung auch nur eine Bearbeitung darstellt.

Genau sagen, kann dir das aber höchstens jemand, der Fotos und Zeichnungen kennt. Daher: Einige dich mit dem Fotografen oder lasse dich von den Bildern zu eigenen Werken inspirrieren.

"§ 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

  1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),[...]

§ 16 Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl."

http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/bgbl_I_1774_01_04_p11-27.php

Abzeichnen oder Abpausen ist in meinen Augen eine Form der Vervielfältung, und es wird betont, dass die Art des Verfahrens keine Rolle spielt und es somit untersagt ist wenn man nicht die entsprechenden Rechte hat. Wenn bereits Streit besteht und der Fotograf es drauf ankommen lässt könnte das unschön enden.

Suika 
Fragesteller
 08.07.2013, 14:02

Da sprechen allerdings auch Kriterien dagegen o: Da ich die Zeichnung individuell verändere und auf diesem Bild schließlich niemand anderes als Ich zu sehen bin. Außerdem wird bei § 16 Vervielfältigungsrecht keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass damit auch Zeichnungen gemeint werden könnten.

anonlikestrains  08.07.2013, 14:06
@Suika

Daher wird auch extra beont "gleich ob [...] welchem Verfahren", weil eben alle dazugehören. Und es spielt gar keine Rolle, dass du nur allein zu sehen bist.

anonlikestrains  08.07.2013, 14:12
@Suika

Dann musst du es aber stark verändern, mal sehen, ob du damit glücklich wirst.

Suika 
Fragesteller
 08.07.2013, 14:14
@anonlikestrains

Ich kann gut Zeichnen und Illustrieren, keine Sorge, mit meinen Schätzen werde ich immer glücklich ;) Man sollte sich nicht so an vergangenen Sachen festbeißen, das tut niemandem gut.

anonlikestrains  08.07.2013, 14:24
@Suika

Mir ging es dabei nicht um deine Zeichenfähigkeiten, sondern um Probleme die du mit dem Fotografen bekommen könntest, da bereits Streit besteht. Und das hat nichts mit vergangenen Sachen zu tun, scheinbar ist das ja noch aktuell. Ich kenne viele Fotografen und es kommt häufig vor, dass Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, da geizt fast niemand an einem Anwalt, besonders wenn es vorher schon Probleme gab. Du befindest dich da nun in einer Grauzone und hoffentlich geht für dich alles gut. Ich wünsche niemandem etwas Schlechtes.

Suika 
Fragesteller
 09.07.2013, 23:55
@anonlikestrains

Ich schau ja auch, dass meine Zeichnungen nur von dem Fotos inspiriert sind und nicht, exakt die selben Motive darstellen ;) Außerdem hab ich nichts falsches gemacht, daher kann er mir mit Anwälten drohen so viel er will, er erreicht damit dennoch nichts. Ich kenne meine Rechtslage was das betrifft ;) Ich habe nur des weiteren daraus gelernt und weiß nun auf welche Punkte ich besonders achten muss bei meinen nächsten Shootings!

Danke dir für deine Ratschläge ;)

Ich glaube nicht,d ass du damit ein Urheberrecht verletzte. Denn darauf zu sehen bist du und es ist dann ja auch in keiner Weise mit dem Produkt des Fotografen vergleichbar, ein Foto und eine Zeichnung sind verschiedene Dinge.

anonlikestrains  08.07.2013, 14:00

Was es denn nun damit zu tun, dass sie darauf zu sehen ist? Das Urheberrecht hat trotzdem immer der Fotograf, sie könnte höchstens eine Veröffentlichung untersagen, weil sie zu sehen ist.

SuicideSquad  12.07.2013, 08:41
@anonlikestrains

Korinthenkacker, da habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt, aber schön dass du so extrem intelligent bist und mich verbessern konntest. Ich hoffe dir geht es jetzt besser.