Darf ich Noten veröffentlichen?

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Das sagt wohl alles:

UrhG § 24 Freie Benutzung

*(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.* http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Interessant wird eine Freie Benutzung eines Werkes der Musik also nur, wenn man keine Melodie des alten Werkes erkennen kann. Wenn doch, greift automatisch § 23 UrhG.

Und was den Notensatz anbelangt, da darf man fast gar nichts, schon gar nicht einen einzigen Satz Noten kaufen und damit als großes Orchester auftreten mit Hilfe eines Kopiergeräts:

"(4) Die Vervielfältigung a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

... ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig": UrhG § 53.

Gruß aus Berlin, Gerd

Vielen dank für die Antwort!

aber ist es erlaubt wenn ich meine gekauften Noten mit einem Notensatzprogramm digitalisiere und etwas verändere? Ist dann das Urheberrecht außer Kraft gesetzt?

Das Urheberrecht kann nie "außer Kraft" gesetzt werden. Es erlischt erst (und das vollautomatisch) 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw. Urhebers.

Einscannen geht also nur bei Notenbüchern, die mehr als 70 Jahre alt ist, und deren Werk-Urheber ebenfalls mindestens 70 Jahre tot ist. (Das Leistungsschutzrecht - Stichwort: GEMA) - erlischt übrigens schon nach 50 Jahren. In der Zeit dazwischen darf dann niemand mehr Geld damit verdienen: Die GEMA nicht, die Erben des Urhebers nicht; und auch sonst niemand. Trotzdem gälte das Urheberrecht weiterhin; was bedeuten würde, dass die Erben das Entfernen von deiner Website veranlassen könnten.

Halte dich einfach an die "70-Jahre-tot"-Regel. Danach kannst du mit dem Werk (aber nicht mit gedruckten Noten!) machen, was du willst. Gleiches gilt für Bücher, Tonaufnahmen und Videoaufzeichnungen. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kannst du alle seine Werke verwenden, die ebenfalls vor mindestens 70 Jahren gedruckt oder sonstwie erstellt wurden (= eigenes Urheberrecht; also auch eigene Frist). Und 50 Jahre nach seinem Tod bräuchtest du auch an GEMA, Urheber, Erben oder sonstwen nichts mehr zu bezahlen, wenn du die Werke öffentlich aufführst.

Aber wenn du das Werk so sehr veränderst, dass du ihm eine eindeutig erkennbare "persönliche Note" verpasst (Improvisationen, Interpretationen, etc.), dann kannst du es machen. Damit erhältst du ein sogenanntes "Bearbeiter-Urheberrecht", das ebenfalls erst 70 Jahre nach deinem Tod erlischt. Und was du in der Zwischenzeit damit machst, ist deine Sache. Also geht auch "Veröffentlichen auf der Website".

Vielen dank erstmal! Aber was ist dann mit seiten wie dieser? ( http://www.ninsheetm.us/ ) Machen die das alle Illegal?

@Mimik123

Ich kenne die Original-Musikstücke nicht. Aber vermutlich haben sie einiges geändert oder improvisiert.

Wenn du dich beispielsweise vors Radio setzt und die Musik, die dort gespielt wird, nach Gehör aufschreibst, hast du mit 99,99999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999%iger Wahrscheinlichkeit eine sogenannte Improvisation geschrieben.

Diese wiederum unterliegt in Deutschland dem Bearbeiter-Urheberrecht, so dass du sie dann auch veröffentlichen kannst.

(Das finnische, kanadische bzw. das US-Urheberrecht kenne ich nicht gut genug; insofern kann ich dazu nur wenig sagen. Ich gehe aber davon aus, dass auch dort Improvisationen erlaubt sind.)

@Unsinkable2

Ok vielen vielen dank! ;D

Würde mich auch interessieren!;)

Nein, das geht nicht (ist nicht erlaubt).

Kannst du das auch begründen?

Danke erstmal für de antwort! Aber was ist dann mit seiten wie diesen? ( http://www.ninsheetm.us/ ) Machen die das alle Illegal?