Darf ich mein selbstgebautes Produkt mit gekauften Aufklebern bekleben und dann verkaufen?

3 Antworten

Ich fürchte du schätzt das Problem schon genau richtig ein.

Falls die Aufkleber die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, sind sie urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers weder "veröffentlicht" noch "verwertet" werden. (UrhG §12)

Das heißt, du dürftest weder verkaufen, noch Fotos davon veröffentliche, ohne dass der Rechteinhaber dir eine Lizenz einräumt.

Wie KuarThePirat würde ich aber gerne genauer wissen, um was für Aufkleber es sich handelt. Eventuell haben sie ja nicht die notwendige Schöpfungshöhe und sind deswegen gar nicht urheberrechtlich geschützt.

Wenn man ein Erzeugnis kauft mit einem geschützten (weil eingetragenen) Design, das rechtmäßig in der EU auf den Markt gekommen ist,

darf man dieses Erzeugnis auch auf oder in seinem eigenen Erzeugnis verwenden und dieses damit auf den Markt bringen:

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG) § 48 Erschöpfung

"Die Rechte aus einem eingetragenen Design erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem eingetragenen Design fallendes Design eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist."

Gruß aus Berlin, Gerd

Kannst du vielleicht etwas spezifischer sein? Was für ein Produkt? Was für Aufkleber?