FOS einmal abgebrochen. Zweiter Versuch möglich?

1 Antwort

Deine Voraussetzungen für die FOS haben sich in keiner Weise verändert. Somit steht einer erneuten Anmeldung nicht im Wege.

...wurde allerdings heute gekündigt, wegen einerseits, dass mir der Beruf einfach nicht gefallen hat und andererseits wegen gesundheitlichen Problemen.

Das wiederspricht sich! Klingt eher so als hättest du die Probezeit nicht überstanden. Ansonsten wäre das eine ungerechtfertigte Kündigung!

BaFöG: Das Geld benötigst du eher für deine Schul-Materialien und Fahrkosten - nicht als Kfz-Finanzierung oder Taschengeld! Die Höhe des BaFöG richtet sich auch nach dem Einkommen der Eltern - dies sind dir in dieser Zeit nach wie vor zum Unterhalt verpflichtet!

Kindergeld: das steht dir bzw. deinen Eltern weiterhin zu, solange du in der Schule, Ausbildung oder Studium bist. max 27. Lebensjahr.

Taschengeld: dafür könntest du auch einen typischen Schüler-Job auf 400 €uro-Basis ausüben. In den Schulferien ist sogar ein Vollzeit-Job möglich.

Steuern: deine Eltern profitiern auch in dieser Zeit von Freibeträgen für dich!
Solltest du ein steuerpflichtiges Einkommen haben stehen dir in deiner Steuererklärung auch Freibeträge zu.