Forderung von Ex?
Ich habe einen Mahnbescheid von meiner Ex Frau erhalten. Sie hatte mir davor schon 2 Briefe zukommen lassen und Geld aus der Gemeinsamveranlagten Steuererstattung verlangt, welche ich einfach zur Seite gelegt habe.
Jetzt kam so wie ich es eigentlich auch erwartet habe der Mahnbescheid und vielleicht kennt sich jemand da Rechtlich aus. Zu den Fakten
- Steuererstattung Gemeinsam von 2013 Rückzahlung in höhe von xxx,xx €
- Trennung Anfang 2014
- Gerichtliche Scheidung Sommer 2015
- Anfang 2016 erster Brief mit der Forderung
Vor dem Familiengericht am Tag der Scheidung wurde deutlich gesagt das keine Forderungen bestehen.
Nun zum Rechtlichen, hat sie Ansprüche und wenn ja welche? Und wie sollte ich am besten vorgehen? Den Mahnbescheid werde ich wohl erstmal Ablehnen, da ich gelesen habe das ich ansonsten diesen Akzeptieren würde.
Danke schonmal im Vorraus
7 Antworten
Hallo.
Dann muss du das Familiengericht um Berichtigung beantragen.
Ich habe damals keine Möglichkeit, wegen der Kosten gesehen.
Interessant, wie viele merkwürdig falsche Antworten herumgeistern.
Die entscheidende Frage ist: Kam die Steuererstattung bei der Scheidung zur Sprache? Steht im Scheidungsurteil schriftlich, dass es keine gegenseitigen Ansprüche mehr gibt?
Es ist relativ einfach: Alles, was bis zum Scheidungsurteil angefallen sein mag, wird auch von diesem erfasst. Wenn man natürlich Vermögen verheimlicht und versteckt, mag das anders aussehen.
Davon abgesehen gibt es noch eine weitere Ebene: Der Zeitablauf ist mir nicht ganz klar. Wenn sich 2013 auf das Datum der Auszahlung bezieht, man also das Geld in 2013 erhielt, ist ein etwaiger Anspruch sowieso verjährt.
Ich würde mich bei einem Anwalt mal kundig machen ob du den Mahnbescheid ignorieren kannst oder was Sache ist.
Vielleicht kannst du den Anwalt nehmen den du vorher hattest, der kennt deinen Fall..
Habe bei diesem schon angefragt, warte aber noch auf eine Rückmeldung.
Doch das weiß ich auch, deshalb meine Meinung, dass er sich an den Anwalt wendet.
Um rauszufinden, ob er einen Mahnbescheid ignorieren kann, braucht er sich an keinen Anwalt wenden!
Einen Mahnbescheid zu ignorieren führt quasi immer dazu, dass der Gläubiger denn Vollstreckungsbescheid beantragt und wenn man den ebenso ignoriert hat der Gläubiger einen rechtskräftig vollstreckbaren Schuldtitel.
Da ihr 2013 noch zusammen gewesen seid, müßte sie einen Anspruch haben.
Normalerweise werden doch eventuelle Ansprüche bei der Scheidung festgelegt..wenn das nicht der Fall war hat sie da keine Chancen denk ich.Ich weiss ja nicht ob während der Trennung von Dir Unterhalt gezahlt wurde.In diesem werden die Steuererstattung berücksichtigt..das wird auf Deinen Jahresverdienst hochgerechnet.Aber das weiss ich ja nicht.
wenn überhaupt wäre ich der gewesen der Unterhalt erhalten hätte da ich deutlich weniger verdient habe. Welchen ich aber nicht geltend gemacht habe.
Auch das muss festgehalten werden..aber ich denke das sie da keine Chancen haben wird.
Wenn er ihn irgnoriert, muß er zahlen. Wenn er nicht zahlen will, darf er ihn nicht ignorieren, sondern muß Widersprechen.
Ich glaub, du weißt gar nicht, was ein Mahnbescheid ist.