Forderung von Ex?

7 Antworten

Hallo.

Dann muss du das Familiengericht um Berichtigung beantragen.

Ich habe damals keine Möglichkeit, wegen der Kosten gesehen.

Interessant, wie viele merkwürdig falsche Antworten herumgeistern.

Die entscheidende Frage ist: Kam die Steuererstattung bei der Scheidung zur Sprache? Steht im Scheidungsurteil schriftlich, dass es keine gegenseitigen Ansprüche mehr gibt?

Es ist relativ einfach: Alles, was bis zum Scheidungsurteil angefallen sein mag, wird auch von diesem erfasst. Wenn man natürlich Vermögen verheimlicht und versteckt, mag das anders aussehen.

Davon abgesehen gibt es noch eine weitere Ebene: Der Zeitablauf ist mir nicht ganz klar. Wenn sich 2013 auf das Datum der Auszahlung bezieht, man also das Geld in 2013 erhielt, ist ein etwaiger Anspruch sowieso verjährt.

Ich würde mich bei einem Anwalt mal kundig machen ob du den Mahnbescheid ignorieren kannst oder was Sache ist.

Vielleicht kannst du den Anwalt nehmen den du vorher hattest, der kennt deinen Fall..

jediherris 
Fragesteller
 14.08.2017, 19:47

Habe bei diesem schon angefragt, warte aber noch auf eine Rückmeldung.

Bitterkraut  14.08.2017, 19:53

Wenn er ihn irgnoriert, muß er zahlen. Wenn er nicht zahlen will, darf er ihn nicht ignorieren, sondern muß Widersprechen.

Ich glaub, du weißt gar nicht, was ein Mahnbescheid ist.

Turbomann  14.08.2017, 19:54
@Bitterkraut

Doch das weiß ich auch, deshalb meine Meinung, dass er sich an den Anwalt wendet.

tinalisatina  14.08.2017, 20:33
@Turbomann

Um rauszufinden, ob er einen Mahnbescheid ignorieren kann, braucht er sich an keinen Anwalt wenden!

kevin1905  14.08.2017, 21:03

Einen Mahnbescheid zu ignorieren führt quasi immer dazu, dass der Gläubiger denn Vollstreckungsbescheid beantragt und wenn man den ebenso ignoriert hat der Gläubiger einen rechtskräftig vollstreckbaren Schuldtitel.

Da ihr 2013 noch zusammen gewesen seid, müßte sie einen Anspruch haben.

Normalerweise werden doch eventuelle Ansprüche bei der Scheidung festgelegt..wenn das nicht der Fall war hat sie da keine Chancen denk ich.Ich weiss ja nicht ob während der Trennung von Dir Unterhalt gezahlt wurde.In diesem werden die Steuererstattung berücksichtigt..das wird auf Deinen Jahresverdienst hochgerechnet.Aber das weiss ich ja nicht.

jediherris 
Fragesteller
 14.08.2017, 19:45

wenn überhaupt wäre ich der  gewesen der Unterhalt erhalten hätte da ich deutlich weniger verdient habe. Welchen ich aber nicht geltend gemacht habe.

herbsti1  15.08.2017, 19:21
@jediherris

Auch das muss festgehalten werden..aber ich denke das sie da keine Chancen haben wird.