Folgen von Schlägerei mit Falschaussage Bundeswehr?

4 Antworten

Hallo Lamyt,

wenn Dein Freund bei der Befragung immernoch betrunken war, frage ich mich, warum der Chef ihn überhaupt vernommen hat. Diese Aussage ist wertlos und wird durch jeden Anwalt im Falle eines Disziplinarverfahrens -bezüglich der Falschmeldung- in der Luft zerrissen.

Da er am Ende doch die Wahrheit gesagt hat, denke ich nicht, dass der Chef aus der zunächst falschen Aussage einen Strick drehen wird. Sonderlich schlau wars trotzdem nicht, dieser Chef wird ihn nämlich irgendwann mal beurteilen müssen.

Ein Disziplinarverfahren wird so oder so auf ihn zukommen. Als Offizier und v.a. auch als OA hat man sich zu benehmen, v.a. dann, wenn ersichtlich ist, dass man Soldat ist. Davon gehe ich mal aus, sonst hätte die Polizei nicht direkt die Feldjäger kontaktiert. Hat man das nicht begriffen, ist es meines Erachtens auch nicht sonderlich tragisch, wenn nun ein Diszi folgt und am Ende auch eine entsprechende Disziplinierung stattfindet.

Es ist aber auch nicht zwangsläufig alles vorbei. Wenn kein größerer Schaden enstanden ist und sich Dein Freund einsichtig zeigt, wird es wohl -sofern keine Anzeige wegen Körperverletzung folgt- für Deinen Freund mit dem Diszi dann abgeschlossen sein. Wie der Name schon sagt, soll ein Diszi disziplinieren. D.h. er wird schon noch merken, dass das eine dumme Idee war, es wird auch in seiner Peronalakte für eine gewisse Zeit kleben bleiben, aber vorbei ist seine Laufbahn deswegen noch nicht zwangsläufig. Wie die Diszilinierung ausfällt, ist wiedrum abhängig davon, wie er sich bisher geführt hat und wie sein Chef zu ihm steht und welche zivilrechtlichen Konsequenzen folgen. Eine Vorstrafe ist dann nämlich doch ein Grund für §55 SG.

Ich empfehle ihm (trotzdem), sich mal genau mit §55 Soldatengesetz auseinander zu setzen und sich Gedanken darüber zu machen, dass in seiner Stellung jede Handlung Konsequenzen hat und er so langsam erwachsen werden sollte. Der Beruf, den er sich ausgesucht hat, bringt Verpflichtungen auch im zivilen Leben mit sich, die einen reflektierteren Umgang mit anderen erfordern.

Ich wünsche alles Gute und viel Glück. Und zum Abschluss, nicht, weil ich etwa Sympathien für das Verhalten hätte, sondern, weil ich der FDGO in jeder Situation Geltung verschafft wissen möchte: Rechtsbeistand bei einem Diszi in so einer Lage ist nie verkehrt. Wenn Dein Freund im Bundeswehrverband ist, gibt es dort sogar kostenlose Hilfe und Rechtsbeistand für solche Fälle.

Gruß,

MedIudex

Apfelkind86  18.12.2016, 15:55

Dann weise mal nach, dass du bei der Vernehmung noch voll warst. Wenn nie der Alkohol-Gehalt festgestellt wurde, kann man viel erzählen.

MedIudex  18.12.2016, 16:24
@Apfelkind86

Hallo Apfelkind86,

ebenso kann man verlangen, dass nachgewiesen werden soll, dass wieder Nüchternheit bestand, zumal der Alkohol wahrscheinlich unter Zeugen konsumiert wurde. Auch im Disziplinarrecht gilt meines Wissens "in dubio pro reo". Dass der Blutalkoholgehalt bei einer "Gewalttat" nicht bestimmt wurde, ist ein Versäumnis, für das der "Delinquent" nichts kann.

Wie gesagt, ich hege bestimmt keine Sympathie für das Verhalten, welches hier geschildert wird. Aber der Rechtsstaat gilt auch beim Bund, das brauche ich ja nicht erläutern.

Wenn das zudem ein einmaliger Vorfall war, zudem unter Kameraden und es vorher keine Probleme mit dem OA gab, empfinde ich es als übertrieben und eher emotional als rational gehandelt, wenn sofort der 55er gezogen würde. Wo bleibt denn da der Erziehungszweck, den eine Disziplinarmaßnahme haben soll?

So verwerflich ein solches Verhalten ist, so ist der Vorgesetzte auch trotzdem dazu verpflichtet, alle Seiten des Vorfalls zu betrachten und den OA insgesamt zu beurteilen und nicht nur auf diesen Vorfall zu reduzieren.

Gruß,

MedIudex

Ich als Vorgesetzter würde mir nun über die charakterliche Eignung dieses angehenden Offiziers ernsthafte Gedanken machen. Ist diese nicht gegeben, sofortige Entlassung nach §55 Soldatengesetz.

Ansonsten ginge das bei mir nicht unter Disziplinarbuße. Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft und des Wohlverhaltens in und außer Dienst.

Im dümmsten Fall blüht die Entfernung aus dem Dienst. Wer besoffen schlägert und dann nach Alkohol riechend den Chef zwei Mal anlügt, der ist als Offizier nicht geeignet.

Da wird wohl ein schweres Disziplinarverfahren auf ihn zukommen ...