Nicht in ein Auslandsdienst gehen, Strafe?

6 Antworten

Als Soldat ist man kein Zivilist mehr. Man verpflichtet sich für den Dienst an der Waffe und gibt für sein Land ein Gelöbnis ab. Ab da gibt es kein Zurück mehr. Bei uns in Deutschland kann man freiwillig entscheiden ob man diesen Weg gehen will. Auslandseinsätze gehören heutzutage dazu, es muss nicht unbedingt dazu kommen aber man verpflichtet sich vertraglich dafür. Bricht man diesen Vertrag, ist es so etwas wie Verrat, oder es ist Verrat. Willst du das Risiko nicht eingehen, lerne einen ordentlichen Beruf oder finde eine andere Möglichkeit dein täglich Brot zu verdienen.

Man kann den Gehorsam durchaus aus Gewissensgründen verweigern (beim Einsatz in Afghanistan zum Beispiel wegen verfassungs- und völkerrechtlicher Bedenken). Wer aus Gewissensgründen verweigert muss eine gewissensschonende Handlungsalternative bekommen. Das ist zwar keine Strafe (und darf auch keine Laufbahnnachteile ergeben), bedeutet aber meist eine Versetzung in Verwaltungsbereiche.

Das wäre ein Spiel mit dem Feuer.....

Die Möglichkeit der rechtmäßigen Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen unterscheidet zwar die Bundeswehr von den meisten anderen Streitkräften, allerdings sollte es sich tatsächlich um Gewissensgründe handeln ;)

Wer zur Bw kommt und die Einsatzverpflichtungen der Bw kennt, ggf. sogar der Teilnahme zugestimmt hat, der kann dann wenn es heiß wird sich nicht auf sein Gewissen berufen.

Wer zur Zeit des Kalten Krieges und vor KFOR/ IFOR/ SFOR/ OEF/ISAF/ RS etc. pp. kam und dann zu einer Teilnahme befohlen wurde, der könnte sich mit Verweis auf sein Gewissen ggf. irgendwie da raus reden.

Ferner kann man auch Einsatzbefehle verweigern, die vom geltenden Recht nicht abgedeckt sind. So wäre es nach meiner Auffassung bei einer Teilnahme der Bw am letzten IRAK-Krieg gewesen. Gegen diesen Einsatzbefehl hätte ich definitiv remonstriert (damals für Soldaten noch nicht möglich/erlaubt).

Jedem anderen würde ich stark davon abraten. Es gibt andere Möglichkeiten um den Einsatz herum zu kommen (allem voran die Entbindung vom Dienst und das Verlassen der Bw) ohne ein Disziplinarverfahren zu riskieren.

Ich war bei der Bundeswehr, da gab es noch die Wehrpflicht.

Hatte diese verlängern lassen und musste einen Vertrag unterschreiben. Darin stand das ich eine gewisse Zeit lang auf Bereitschaft sein werde, in der ich zu einem Auslandseinsatz geschickt werden kann.

Jedoch trat ich die Wehrdienstverlängerung nicht an, da ich eine Ausbildungststelle bekommen habe. Die Bundeswehr war so freundlich und wir klärten alles schriftlich dass ich die Ausbildung annehmen konnte.

Wenn du unterschreibst und dann nicht ins Ausland gehen willst, ist das schon schwerwiegend. Der Beruf Soldat ist kein Spaß, sondern toternst. Dies sollte einem erwachsenen Mann klar sein. In der heutigen Zeit werden Soldaten nun auch mal im Ausland gebraucht.

Ein Soldat der nicht in den Einsatz will ist kein Soldat und meiner Meinung sollte das auch härter bestraft werden.

Gehorsamsverweigerungs ist eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden kann (§ 20 WStG).

Wenn der Soldat sich vertraglich zum entsprechenden Dienst verpflichtet muss dieser auch bei Befehl ausgeführt werden.