Folgen von Rechter Musik wenn die Polizei es findet?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Polizei das findet, dann gucken die nur doof und stellen dich (/deinen Freund) vielleicht zur Rede.
Weitere Konsequenzen muss man nicht fürchten.
Allerdings sollte man Landser am besten nicht auf dem Rechner, Handy, etc. haben, da diese Band als "kriminelle Vereinigung" verurteilt wurde.
Ihre Musik ist verboten.
Alles andere (Außer beschlagnahmten Alben) ist jedoch legal und darf (ohne dass andere Leute es laut mitbekommen) gehört werden.
Ansonsten kannst du mal nachgucken, welche Alben beschlagnahmt sind.
DIe löscht ihr dann einfach vom Handy und tauscht sie gegen andere, legale RAC-Musik aus ;)

Es kommt immer darauf an, ob die Alben "frei" erhältlich sind, indziert wurden (dann darf man diese besitzen, wenn man mindestens 18Jahre alt ist) oder ob diese beschlagnahmt wurden (dann ist auch der Besitz verboten)

Mein Gott, wie ich das Internet hasse. Jeder Idiot fühlt sich berufen, irgendwelchen Blödsinn zu behaupten. Hier also mal die Rechtslage: Ok, ist mir klar, das sich wieder x Spinner berufen fühlen, alles abzustreiten).

1.) Das Anhören bzw. Abspielen rechter Musik in der Öffentlichkeit ist generell nicht strafbar. Dies gilt jedoch nicht für indizierte (wg. Jugendschutz) oder strafbare Lieder. Allerdings muß man damit rechnen, daß ein politisch korrekter Zeitgenosse in vorauseilendem Gehorsam die Polizei ruft, wenn er solche Musik mitbekommt. Dann kann es sein, daß die Polizisten einen Platzverweis aussprechen wegen Störung der öffentlichen Ordnung. Die Rechtmäßigkeit des Platzverweises ist natürlich so eine Sache, den von Juristen unterschiedlich bewertet wird.

2.) Anhören in der eigenen Wohnung: Hier kannst Du anhören was Du willst, ach indizierte und strafbare Lieder. Allerdings nur in einer Lautstärke, daß die Nachbarn nichts davon hören. Wenn die Nachbarn derartige Texte hören können bzw. bei offenem Fenster abgespielt wird, ist nämlich wieder die Öffentlichkeit hergestellt.

3.) Besitz: Der Besitz von Einzelexemplaren indizierter und verbotener CDs ist rechtlich völlig ok und nicht zu beanstanden. Besitzverbot gilt nur für Kinderpornographie. Unter Einzelexemplaren ist auch zu verstehen, daß man von jeder Auflage einer verbotenen CD (sofern es Unterscheidungsmerkmale gibt) ein Exemplar besitzen darf. Manche Gerichte haben auch entschieden, daß der Besitz von 2 Exemplaren derselben Auflage statthaft ist und noch kein "Vorrätighalten" zum Zwecke der Verbreitung gegeben ist.

4.) allgemein der Hinweis, daß viele Polizisten diesbezüglich wahrheitswidrige Angaben machen und Leute einzuschüchtern versuchen. Letztlich entscheidet nur, was die Gerichte sagen und Polizisten haben insoweit "nichts zu melden".

5.) Generell verboten ist es, Musik von CDs ins Internet zu stellen (z.B. bei youtube), wobei es völlig egal ist, ob der Inhalt der Musik erlaubt ist oder nicht. Dazu berechtigt ist allein der Inhaber der Nutzungsrechte an der Musik, der im Regelfall Dritten nie eine Genehmigung dazu erteilen wird. Rechtsgrundlage ist das Urheberrecht. Hierzu ist noch zu sagen, daß die zivilrechtlichen Forderungen der Rechteinhaber üblicherweise höher liegen als die Geldstrafen für eine strafrechtliche Verurteilung wegen öffentlichen Apspielens inkriminierter Lieder.

6.) Verboten ist es in jedem Fall, außer zum eigenen Gebrauch Kopien (zB. auf CD-R) zu machen und diese unter Freunden zu verteilen - egal ob kostenlos oder gegen Gebühr. Rechtsgrundlage ist auch hier das Urheberrecht.

Wenn die Polizei sowas findet wird das beschlagnahmt.

RUHE!! NEin wird es nicht..

Du darfst jeden Rechtsrock öffentlich hören.. die Lieder dürfen halt nicht indiziert oder beschlagnahmt sein..

Wir leben hier doch in einem "Freien Land" hüstel