Föhn im Hotel plötzlich defekt. Wer haftet?

5 Antworten

Nur wenn du das Gerät grob fahrlässig beschädigt hättest müsstest du dafür haften. Im Gegenteil hast du ein Anrecht darauf, dass es so schnell wie möglich getauscht wird.

mach dir keine sorgen. wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass du das gerät mutwillig oder fahrlässig zerstört hast, wird man dir das nicht in rechnung stellen. ist eben so was wie verschleiß

lg, anna

Das Hotel ist dazu verpflichtet, jedes Elektrogerät regelmäßig auf Sicherheit und Funktion zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Wenn da was kaputt geht und das ohne Mutwilligkeit, muss das Hotel oder dessen Versicherung dafür aufkommen.

Nein musst du nicht. Solange du nichts Mutwillig zerstört hast. Was du in dem Falle auch nicht getan hast.

Es ist nicht so ungewöhnlich dass so ein Gerät mal den Geist aufgibt. Dafür bist Du nicht haftbar.