Wer haftet bei Unfällen auf Privatspielplatz?
Hallo zusammen,
ich habe auf meinem Grundstück einen kleinen Spielplatz für meine Kinder. Ein Spielturm mit Rutsche, Klettergerüst und Schaukel. Das Grundstück ist frei zugänglich. Der Spielplatz wird daher auch von Nachbarskindern genutzt, teilweise auch wenn wir nicht zu Hause sind. Dies ist für mich auch OK und ich habe nicht vor das zu unterbinden.
Jetzt habe ich mich gefragt was bei einem Unfall passieren würde. Öffentliche Spielplätze sollten ja durch die Gemeinden regelmäßig gewartet und eine Sicherheitsprüfung laufen. Die Geräte habe ich natürlich im Blick und halte sie in Schuß. Eine TÜV-Prüfung o.ä. mache ich aber natürlich nicht.
Wie ist denn da die Rechtslage im halböffentlichen Bereich? Hafte ich bei Unfällen? Wenn ja, ist sowas versicherbar oder sogar durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt?
Gruß
Midde
7 Antworten
Grundsätzlich ist der Grundbesitzer "verkehrssicherungspflichtig". Das gilt dann selbstverständlich auch für Geräte, die aufgestellt sind.
Die Haftpflichtversicherung deckt evtl. Schäden. Das heißt aber nicht, dass du auf notwendige Reparaturen an diesen Geräten verzichten kannst.
Zumindest würde ich das als Privat Grundstück ausweisen.
Eltern haften für ihre Kinder etc.
Ob das im Ernstfall reicht kann ich aber nicht sagen.
Wenn da irgendetwas passieren sollte, dann ist das auf alle Fälle in Deiner privaten Haftpflichtversicherung mit drin.
Das ist ein sehr honoriges Anliegen von dir, daß auch die Nachbarskinder dort ihren Spaß haben können.
Leider aber bist Du dann auch voll für die Spielgeräte und deren Sicherheit verantwortlich.
Zu meinen Kindertagen hat kein Huhn und kein Hahn danach gekräht.
Kinder konnten sich beim Spielen auch mal verletzen, das war eben so.
Schließlich konnte man sie ja nicht im Keller anketten.
Heutzutage aber helikoptern überbesorgte Eltern überall herum und sind bereit jedermann zu verklagen, der ihrem überbegabten Sprößling in irgendeiner Form schadet.
Und wenn es nur ist, daß sich das Kind erschreckt, weil Du niest.
Du haftest nur bei Fahrlässigkeit, also wenn du Schäden an den Geräten nicht beseitigen lässt oder erkennbare Gefahrenquellen nicht entfernst. Wenn sich ein fremdes Kind beim ganz normalen Spielen verletzt, also zum Beispiel von der Schaukel fällt, musst du nicht haften. Reißt aber das Seil der Schaukel, weil es schon morsch ist, dann schon.