Uhrzeit der Wohnungsübergabe nach Kündigung
Hallo,
da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich meine Wohnung zum 31.3. gekündigt. Am Wochenende werde ich noch mal zurück fahren um meine letzten Sachen zu holen und eben auch die Übergabe mit dem Makler durchzuführen. Prinzipiell alles nicht problematisch, wenn da nicht mein Untermieter wäre, der kurzfristig (habe es erst vergangenen Freitag erfahren) erst am 31.3. um 16 Uhr auszieht. Geplant war schon seit über einem Monat der 29.3. Ich hätte also am Vormittag des 31.3. die Wohnung an den Makler übergeben. Da mein Flug zurück bereits um 13 Uhr geht, musste ich nun also einen Vertreter organisieren. Ich habe den Makler sofort darüber informiert und ihm gesagt, dass die Übergabe erst am 31.3. stattfinden kann. Und ihm auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr vor Ort sein werde und somit einen Vertreter finden muss.
Seine Reaktion darauf war, dass die Übergabe dann aber ausschließlich um 15.30 Uhr stattfinden kann. Da alle in Frage kommenden Vertreter berufstätig sind, habe ich ihm mitgeteilt, dass es wohl frühestens um 17 Uhr geht.
Ich habe nun jmd. gefunden, der um 16.15 Uhr vor Ort sein kann. Er verlangt weiterhin 15.30 Uhr oder Dienstag (1.4.) vormittags. Da kann aber meine Vertretung nicht.
Meine Frage nun: Muss nicht der Makler im Stande sein in dem von mir vorgeschlagenen Zeitraum von 16.15 Uhr bis 19 Uhr einen Termin zu finden? Es ist immerhin ja sein Hauptberuf und liegt bei weitem nicht außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Was mache ich, wenn er sich der Übergabe am 31.3. verweigert? Kann ich mit Zeugen und Fotos quasi ein eigenes Protokoll anfertigen und die Schlüssel in den Briefkasten beim eigentlichen Vermieter werfen?
5 Antworten
Ist der Makler zur Rücknahme der Wohnung bevollmächtigt? Teile dem Vermieter die Querelen mit.
Die Rückgabe muss nach dem Gesetz "nach der Beendigung des Mietverhältnisses" erfolgen. Das Mietverhältnis endet in aller Regel am Letzten Tag des jeweiligen Monats. Es wird die Meinung vertreten, das der Mieter die Wohnung, immer erst am folgenden Tag herausgeben müsse (AG Köln WM 85, 265)Auf jeden fall ist die Rückgabe auch einige Tage vor Ablauf der Mietzeit möglich (OLG Dresden NZM 2000, 827).
Verlässt der Mieter die Wohnung einfach, und wirft die Schlüssel ohne weiteres Zutun in den Briefkasten des Vermieters, so liegt hierin keine rechtswirksame Übergabe. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter einen Übergabetermin anzubieten oder ähnliches. Rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten. Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Der Vermieter darf die Rückgabe der Mietwohnung auch nicht verhindern. In aller Regel wird bei der Abnahme eine Besichtigung durchgeführt sowie ein Übernahmeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragspartner unterzeichnet. Einem solchen Protokoll kommt eine erhebliche Bedeutung im Sinne von Beweiswert zu! Allerdings ist weder der Vermieter noch die Mieter rechtlich dazu verpflichtet ein Protokoll anzufertigen oder zu unterzeichnen. Der Vermieter bestätigt darin die Rückgabe des Mietobjektes an ihn. Damit bestätigt er, dass der Mieter seine gesetzliche Pflicht zur Rückgabe (§ 546 BGB) erfüllt hat. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Aufnahme von Schäden oder eben die Mangelfreiheit der Mietwohnung. Der Vermieter kann dann nur Schäden innerhalb der Verjährungsfrist von 6 Monaten geltend machen die auch in so einem Übergabeprotokoll angegeben wurden.
Wenn du als Hauptmieter bei der Wohnungsübergabe nicht dabei bist, musst du dir dann Mängel zuschreiben lassen, für die du vielleicht gar nicht verantwortlich bist. Es war deine Sache, den ordnungsgemäßen Termin zu organisieren.
Der Hauptberuf des Maklers ist nicht die Rücknahme von Wohnungen sondern das Vermitteln zwischen Mietwilligen und Vermietern bzw. Kaufwilligen und Verkäufern von Immobilien.
Ich weiss nicht, wohin du auswanderst. Ich würde ihm freundlicherweise mitteilen, dass du jederzeit bereit bist, die Übergabe im Flugzeug vorzunehmen. Im Ausland kann er lange nach dir suchen. Ob es sich lohnt, kurzfristig einen Anwalt einzuschalten, musst du selber entscheiden.
Schick ihm das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.
Danke für die Antwort.
Weißt du denn, ob das rechtlich Hand und Fuß hat? Also wenn ich ihm ein von mir und Zeugen unterschriebenes Protokoll inklusive Fotos und Schlüssel zukommen lasse, kann er da schadenersatzmäßig etwas von mir verlangen?
Dienstag 1.4. wäre bereits zu spät. Dann hättest du noch für einen Monat die Miete zu zahlen.
Das stimmt nicht. Die Übergabe soll ja am 01.04. vormittags stattfinden. Rechtlich muss die Wohnung bis spätestens 12 Uhr am Werktag nach Vertragende übergeben werden.
Deshalb habe ich ja einen Vertreter. Es geht in meiner Frage auch eher darum, ob der Makler auf einen einzigen bestimmten Termin bestehen kann oder ob er sich nach meinem Terminvorschlag richten muss. Ist ja schließlich sein Hauptberuf, also sollte er nicht nur diesen einen Termin frei haben.