Reise Zug-Zug-Flug: Wegen Zwischenfall Zug der DB nicht erreicht, Folgekosten (Priv. Bahnunternehmen + Taxi) entstanden - Wer entschädigt?

6 Antworten

Sieht hier leider schlecht aus. Durch die Bahn habt ihr bereits einen Ersatzzug bekommen, da der Anschluss verpasst wurde. Das ihr rechtzeitig zum Flug kommt ist eure Sache, da ihr ja jeden Zug nehmen könnt. Ich rechne immer zur Zeit an die 2 Stunden Verspätung ein, sicher ist sicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist euer Pech, wenn ihr eine so kurze Verbindung nutzt.

Ich reise grundsätzlich am Vorabend zum Abflug an. Mein Urlaub beginnt, wenn ich die Haustür hinter mir schließe, ich genieße die Übernachtung vor dem Flug entsprechend.

Hallo,

ihr hättet die Möglichkeit gehabt, so zu planen, dass eine mögliche Störung berücksichtigt wird. Das Rail&Fly gilt ja nicht ausschließlich für die knappste mögliche Verbindung. Eine Zugverbindung eher in eurem Startort hätte vermutlich gereicht. Damit ist definitiv der Reiseveranstalter aus der Sache raus.

Eine mündliche Zusage von irgendjemandem, den ihr vermutlich nicht mehr namentlich benennen könnt, wird in dem Fall wohl auch leider nicht viel Wert sein. Eine Person im Gleisbett, dürfte wohl für die Bahn unter außergewöhnliche Umstände fallen, womit die Bahn auch raus ist.

Ob ihre die Person dafür haftbar machen könnten, durch die diese Situation verursacht wurde, will ich nicht beurteilen. Dazu solltet ihr ggf. einen Anwalt befragen.

LG, Chris

Moin zusammen,

von der Bahn habe ich lediglich Sitzplatzreservierung und Verspätungspauschale (= 29,-- € gesamt für 2 Personen) erstattet bekommen; man verwies an den Reiseveranstalter.

Der Veranstalter hat mir schließlich nach Sachverhaltsprüfung die restlichen 215,-- € erstattet.

Danke und viele Grüße!

Erst einmal beim Reiseveranstalter probieren. Weil ihr die Bahnfahrt beim ihm mitgebucht habt, gehen die Mängel der Bahnfahrt ja auch auf seine Kappe.