FlixTrain zu spät - Entschädigung?

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Ja, auch Flixtrain ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 dazu verpflichtet eine Fahrpreisentschädigung zu zahlen. Auch die anderen Fahrgastrechte gelten bei Flixtrain äquivalent.

Ab 1 Stunde Verspätung kannst du 25 Prozent und ab mehr als 2 Stunden Verspätung 50 Prozent des Reisepreises erstatten lassen. Diese und weitere Ansprüche kannst du hier nachlesen: https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte

ChristianMay270  04.12.2021, 22:01

Die Angaben auf der Flixtrain-Website halte ich tatsächlich für irreführend. Es heißt dort:

Wenn der Fahrgast entscheidet, seine Reise wie geplant fortzusetzen oder eine Ersatzbeförderung zu seinem Zielort anzunehmen, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von [...]
50 % des Fahrpreises, wenn der Zug mehr als 2 Stunden Verspätung hat.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 reichen eigentlich schon 120 Minuten, also nicht mehr als 2 Stunden:

Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist. Die Mindestentschädigung bei Verspätungen [...] beträgt 50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.
– Art. 17 Abs. 1 lit b
verreisterNutzer  04.12.2021, 22:29
@ChristianMay270

Mehr als 2 Stunden sind bereits 120 Minuten und 1 Sekunde, somit hat Flixtrain Recht und geht mit der obengenannten Verordnung konform.

ChristianMay270  04.12.2021, 22:31
@verreisterNutzer

Naja nicht ganz. 120 Minuten = 120 Minuten – so ist es vorgegeben. Mehr als 120 Minuten ist hingegen ≠ 120 Minuten.