Fließt Krankengeld wirklich nicht in die Berechnung ALG I ein?

5 Antworten

Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig krank oder erfolgt eine stationäre Behandlung zu Lasten der Krankenkasse, so wird für diese Zeit das Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen durch die Agentur für Arbeit weitergewährt. Man spricht dabei von der sog. Leistungsfortzahlung. Im Anschluss daran erhält der Versicherte Krankengeld durch die Krankenkasse. Anders als bei Arbeitnehmern wird die Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit auch dann wieder für 6 Wochen gezahlt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt wegen derselben Krankheit wie zuvor erneute Arbeitsunfähigkeit eintritt.

http://krankengeld24.de/2011012798/krankengeld/hoehe-krankengeld-fuer-bezieher-von-arbeitslosengeld

§26 SGB III beschreibt einen Teil der allgemeinen Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Als Bezieher von Krankengeld bist du Versicherungspflichtig. §28a SGB III beschreibt das s.g. Pflichtversicherungsverhältnis auf Antrag, hat aber mit Krankengeld nichts zu tun.

Krankengeld wird definitiv nicht in die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes einbezogen.

Die Regelungen zur Berechnung der Höhe und der Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld sind in den §§ 147-154 SGB III nachzulesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html#BJNR059500997BJNE016316308

Arbeitslosengeld kann nur von einem Arbeitsentgelt oder fiktiv Bemessen werden.

Jedoch wird die Versicherungspflichtzeit des Krankengeldbezuges bei der Bestimmung der Anspruchsdauer berücksichtigt.

Ja, das ist richtig. ALG1 richtet sich stets nach dem Bruttoentgelt, und zwar nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate; siehe dazu (ganz neu seit 1.1.15) den neu gefassten Artikel 150 SGB III. KG-Bezug zählt hierbei nicht. Aus Vereinfachungsgründen verweise ich auf den zwar in den Gesetzeszitaten mittlerweile veralteten, sonst diesbezüglich aber m.W. weiter gültigen Beitrag von RHWWW dazu:

https://www.gutefrage.net/frage/arbeitslosengeld-nach-krankengeldbezug-wie-berechnet-die-agentur-das

Der ganze Teil des SGB III ist mit Wirkung zum 1.1.15 neu gefasst und geändert worden, deswegen gehen die diversen Links in die Irre.

Wenn du vor der Arbeitslosigkeit Krankengeld beziehst, dann fließt die Höhe und die Zeit mit in die Berechnung ein.

Thimba 
Fragesteller
 13.01.2015, 13:27

Danke @ gitte2007. Meine Arbeitsagentur behauptet steif und fest, auch nach Widerspruch, das Gegenteil, nämlich** keine Anrechnung ! Ich war vor und nach der Krankheit versicherungspflichtig beim selben Arbeitgeber beschäftigt (vorher 10 Monate und danach 9 Monate. Lt. schriftlicher Krankenkassenabrechnung wurden auch Beiträge zur AV abgeführt. Ich bin verwirrt, denn die eventuelle Anrechnung hätte Auswirkungen auf die Höhe des ALG I........

FordPrefect  13.01.2015, 16:36
@Thimba

Die Arbeitsagentur hat Recht.

Das Krankengeld ist ja ebenfalls eine Lohnersatzleistung. Für das AlG 1 wird die gleiche Berechnungsgrundlage genommen, wie für das Krankengeld.