Wird bei ALG 1 Fahrtgeld bzw. Firmenwagen berücksichtigt?

2 Antworten

Meines Erachtens müssen diese 600 Euro nicht beücksichtigt werden, denn das ist ja quasi der finanzielle Ausgleich dafür, daß Du Dein privates Fahrzeug beruflich nutzt. Als Arbeitsloser hast Du ja keinen Beruf mehr, für welchen Du Dein Privateigentum verschleißen mußt.

Zur Berechnung wird dein steuer bzw. versicherungspflichtiges Bruttoeinkommen heran gezogen !

ich dachte immer das ist 60& vom Netto ?

@Ofenroller

Nein,der Anspruch wird zuerst aus dem Bruttoeinkommen ermittelt,im Internet findest du auch einen kostenlosen Rechner !