Fliesenleger macht Pfusch und haut dann von Baustelle ab - Was tun?

4 Antworten

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Die Ausführung schriftlich reklamieren + dem Fliesenleger eine Frist zum Ausbessern setzen. Gleichzeitig damit drohen, sollte der Fliesenleger die Frist fruchtlos verstreichen lassen, die Sache auf seine Kosten beheben zu lassen. Ggf. kann auch ein Hinweis das der die Kosten die ggf. aus der Bauverzögerung entstehen übernehmen muss. Wichtig Beweise sichern: (Fotos, möglichst schriftliche Bestätigung von dem anderen Fliesenleger). Denn sollte man sich rechtlich ballern geht ohne Beweise nix.

aleida  26.07.2010, 21:44

Besser kann man es nicht zusammenfassen ! D. h.

ist das schwarz gemacht worden? wenn nicht, einen anwalt einschalten bzw , dem fließenleger ein frist, zb 14 tage setzen und wenn er das in dieser zeit nicht beseitigt, einen anderen fließenleger damit beauftragen und dem alten pfuscher in rechnung stellen..bilder machen natürlich..ruft am besten einen bausachverständigen an, oder anwalt

Es glaube es kommt darauf an, ob du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hattest. Grundsätzlich würde ich immer eine seriöse Baufirma vorziehen. Diese Erfahrung habe ich auch schon bei uns in Wien gemacht. Vorteil ist das du das Vollprogramm bekommst. Also sozusagen eine Checkliste was alles gemacht wird und du hast dann immer einen persönlichen Ansprechpartner der dir mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Beispielsweise so: http://www.koenig-heinrich.at/

Klarer Nachteil es kostet dich mehr. Aber es kann auch nicht einfach passieren das er abhaut und wenn schon hast du einen Vertrag und kannst auf Schadensersatz klagen.

Ihm schriftlich eine Frist setzen um einen Nachbesserungsversuch durchzuführen. Sollte er sich weigern oder die Frist nicht einhalten, dann einen anderen Fliesenleger nehmen. Fotos und Zeugenaussagen sind schon mal gut. Lass dir das von den Zeugen schriftlich geben.

Delfin10 
Fragesteller
 26.07.2010, 22:13

Hallo, hier unser Brief: Sie haben heute, Montag den 26.07.2010 um ca. 8.00 Uhr unsere Baustelle im halbfertigen Zustand verlassen, nachdem ich Sie auf verschiedene Mängel hingewiesen habe. Wir möchten wir Ihnen bis zum 2.08.2010 die Gelegenheit geben, Ihren Auftrag ordnungsgemäß auszuführen und die von uns festgestellten Mängel abzustellen. Die Mängel wurden heute bereits dokumentiert und durch einen Sachverständigen Fliesenleger festgestellt.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, übergeben wir den Auftrag zur Fertigstellung einem anderen Unternehmen.

Sämtliche Forderungen Ihrerseits verfallen mit Fristverstreichung.

Reicht das ?