Flaggen kommerziell nutzbar?

2 Antworten

Kommerzielle Nutzung

Es geht in diesem Fall um die Verwendung eines Hoheitszeichens als Designelement bzw. zur Kennzeichnung von Dienstleistungen.

Hierfür zuständig ist das Markengesetz (MarkenG), welches auch für diesen speziellen Fall eine spezielle Regelung parat hält.

Danach handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder Kommunalverbandes zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt.

  • Man braucht dafür eine Genehmigung; diese kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden - Bundesverwaltungsamt, Referat II B4, 50728 Köln

Für andere Länder gilt wahrscheinlich ähnliches oder sogar ein generelles Verbot. Bei den Flaggen anderer Länder könnte man sich zunächst an deren Botschaften oder Konsulate wenden.

Hier ist was für Deutschland und Österreich, das ganze stammt jeweils aus Wikipedia

https://www.juraforum.de/forum/t/kommerzielle-verwendung-von-flaggen.366327/

Aus dem für Deutschland interpretiere ich, dass sie verwendet werden darf.

Bei Österreich bin ich dann schon etwas verwirrter...

DerSchopenhauer  11.08.2021, 15:26
Aus dem für Deutschland interpretiere ich, dass sie verwendet werden darf.

Der Verweis auf das Forum hilft nicht weiter - was da steht ist in der Sache falsch.