Flachdachübergang vom Nachbarn Schweißbahn einfach auf mein Wellblechdach draufgeschweißt?

7 Antworten

Selbstverständlich ist dies nicht hinzunehmen. Das Einwirken auf Teile Deines Hauses ist genehmigungspflichtig, und kann hier auch nicht mit Verweis auf bauübliche Technik abbedungen werden (wie es z.B. beim direkten Anbau zwangsläufig zum Teil der Fall wäre). Für ein solches Vorgehen hätte der Nachbar vorab schriftlich Deine Zustimmung einholen müssen, zumal auch zu regeln wäre, wie bei einer derartigen Konstruktion spätere Arbeiten an Deiner Dachseite durchzuführen wären, und vor allem, wer für die ggfs. daraus resultierenden Mehrkosten aufkommt.

Die Firma bzw. der ausführende Handwerker ist aber nicht Dein Ansprechpartner, sondern der Nachbar als Auftraggeber. Den musst Du unverzüglich mit Fristsetzung zur Behebung und Wiederherstellung des vorigen Zustandes auffordern; wie er das löst und was das dann kostet, ist nicht Deine Sache. Reagiert er allerdings nicht (wovon ich nicht ausgehe, da die Sachlage eindeutig ist), musst Du Klage erheben gegen ihn. Zudem solltest Du sofort den Zustand dokumentieren, idealerweise per Gutachter.

Nein musst du auf keinen Fall! es ist dein Eigentum, welches er in gewisser Weise beschädigt hat!

Würde mal mit dem Nachbar reden bevor du andere Schritte einleitest.

Aber eines ist mir unklar. Wie ist deine Wohnsituation, dass beide so nahe an der Grundstückgrenze bauen können.

Aber eines ist mir unklar. Wie ist deine Wohnsituation, dass beide so nahe an der Grundstückgrenze bauen können.

Wieso? Das dürfte eine Reihenhauskonstruktion bzw. eine längs zur Straße ausgerichtete Häuserzeile (DHH), ggfs. mit Gartengrund nach hinten hinaus, darstellen. Völlig üblich. Und selbst bei Einfamilienhäusern ist das nicht selten, wenn eines der Häuser ursprünglich lagebedingt bzw. durch Übereinkunft mit dem Nachbarn unter Unterschreitung der Abstandsflächen unmittelbar an die gemeinsame grundstücksgrenze gebaut wurde. Üblicherweise erhält der Nachbar dann im Gegenzug dasselbe Recht.

anzeige erstatten das ist sachbeschädigung, die können nicht einfach machen was sie wollen und außerdem gibt es sicher andere lösungen dafür

eine Anzeige bringt da nicht die gewünschte Abhilfe; die Staatsanwaltschaft wird ein öffentliches Interesse verneinen und den Anzeigenden auf den Privatklageweg verweisen

Der Auftraggeber war Dein Nachbar. Also sprich ihn an und teile ihm mit er soll das erledigen lassen. Eventuelle Schäden muss er mit seinem Dachdecker klären.

Fotos würden seeeehr viel weiterhelfen. Jedoch kann ich dir sagen dass sowas eigentlich unter Sachbeschädigung läuft. Ich frage mich echt WIE!! die Arbeiter überhaupt auf die Idee kamen, etwas an dein Dach zu schweißen.