Firmenwagen nach Kündigung

8 Antworten

Mit Beendigung des Arbeistverhältnisses ist alles an die Firma zurückzugeben, was einem als Mitarbeiter überlassen wurde, aber Eigentum der Firma ist.

Dazu gehört auch der Firmenwagen. Will man die Firma nicht mehr aufsuchen, könnte man sich mit dem ehem. Arbeitgeber darüber einigen, dass er das Fahrzeug abholen lässt. Die Abholung könnte er in Rechnung stellen.

Im Normalfall übergibt man das Firmenfahrzeug am letzten Arbeitstag. Lässt sich ein Protokoll aushändigen, in dem festgehalten ist, dass und wann das Fahrzeug übergeben wurde. Kilometerstand und Zustand des Fahrzeuges im Protokoll festhalten um nachträglichen Forderungen, z. B. wegen Schäden die nicht selber verursacht wurden, aus dem Wege zu gehen. Denn nach der Übergabe hat man keinen Einfluss mehr über die Nutzung des Fahrzeugs durch andere.

Das ist doch selbstverständlich, dass man Sachen, die einem zur Verfügung gestellt wurden, die einem aber nicht gehören, wieder zurück bringt!

Eine Kündigung umfasst immer eine Frist. Kündigungstag ist selten auch das tatsächliche Ende der Beschäftigung.

Normalerweise bringt man den Firmenwagen in die Firma zurück vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses, spätestens am letzten Tag. In der Regel trifft man hier eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitgeber. Du musst ja auch Büroschlüssel, ggf. geschäftliches Mobiltelefon etc. abgeben.

Wenn Du eine Einigung erzielen kannst mit dem Arbeitgeber, ist dieser vielleicht auch bereit das Auto an einem bestimmten Standort abzuholen.

Was für eine Frage! Natürlich muss er den selbst zurückbringen. Eine Abholung könnte ihm der Arbeitgeber in Rechnung stellen. Außerdem dürfte dieses vertraglich so festgelegt sein. Er ist auch gut beraten, wenn er ein Übergabeprotokoll verlangt, damit nicht später Nachforderungen wegen angeblicher Schäden gestellt werden können.

ja mit sicherheit musst der Mitarbeiter das tun...