Darf man ein auto über die Firma versichern also gewerblich, aber (nur) privat nutzen?Steuerbetrug?

4 Antworten

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Sofern er als Mitarbeiter der Firma geführt wird und die 1 %-Regelung anwendet, ist das völlig in Ordnung. Dann kann er den Wagen privat soviel nutzen wie er mag. Ansonsten könnte das steuerlich bedenklich sein, wenn bei einer Betriebsprüfung ein Mangel in Hinsicht der Beschäftigugn des Mtzers gfsetgestellt wird. Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Das ist flahcs. Die 1%-Regelung kann nur angewendet werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird.

das problem ist das das auto min. zu 50% geschäftlich genutz werden muss der nachweis geht zum einen über das fahrtenbuch bzw. gibt es auch berufe wo das finanzamt wohlwollen auf das fahrtenbuch verzichtet, wenn davon auszugehen ist das er es sowieso zu mehr als 50% geschäftlich nutzt, z.b. vertreter. lg malli

erst bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 % gehört ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Privatvermögen. Bei 10 - 50 % besteht die Möglichkeit der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen.

Das wird der Steuerberater der Firma schon richtig angeben. Wegen so was riskiert keine vernünftige Firma eine extra Steuerprüfung.

Wenn er den Wagen versteuert nutzt, ist das kein Problem.