Kilometerbeschränkung und Kostenbeteiligung im Dienstwagenvertrag

2 Antworten

Antwort: ganz klares NEIN. Der Arbeitgeber darf die Kilometerleistung nicht beschränken. Daher ja die 1%-Regelung, damit steht Dir der Wagen unbegrenzt zur privaten Nutzung zur Verfügung. Zu den 1% kommt natürlich noch die 0,3%-Regelung für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Es gibt nur die 2 Regelungen: 1% + 0,3% oder Fahrtenbuch mit Abrechnung aller privaten Fahrten. Es kann betriebliche Vereinbarungen geben, bei denen sich der Arbeitnehmer mit einer pauschalen Summe monatlich zusätzlich an den Fahrzeugkosten (Leasingrate) beteiligt, dies wird gerne genommen wenn das Fahrzeug eine erhebliche Mehrausstattung auf Wunsch des Arbeitnehmers hat. Würde die oben beschriebene Regeleung rechtens sein, könnte der Arbeitnehmer weitere Fahrten verweigern, wenn die Kilometerleistung erreicht ist. Das wäre keine Arbeitsverweigerung. Insofern ist diese Vereinbarung rechtswidrig.

Hi, bei einer 1% Regelung beim Dienstwagen muss der Fahrer kein Fahrtenbuch führen. Daher weiß der Arbeitgeber ja nicht, wie viel der Außendienstmitarbeiter für den Job gefahren ist, Ich halte diese Regelung für ungeschickt.

Die Regelung ist etwas tiefgründiger. Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass der Mitarbeiter z.B. eine schlechte Routenplanung hat und noch andere Dinge.

Wer kann mir noch weiterhelfen?