Firmenwagen vom Ex-Mitarbeiter übernehmen?

6 Antworten

Wenn du den Wagen auch privat nutzt, musst du monatlich 1 Prozent des Listenneupreises als geldwerten Vorteil versteuern - egal wie alt derWagen ist und zusätzlich die Kilometer für den Arbeitsweg.. Evtl. könnte eine Abrechnung per Fahrtenbuch günstiger sein.

Bei der 1 % Regelung gilt immer der Listenneupreis

Grundlage für die 1%-Versteuerung und die Kilometer ist der Neuwagenwert.

Auch wenn der Wagen bereits älter ist, gilt die 1% regelung. Wenn du den Wagen auch privat nutzen kannst, werden 1 % des Listenpreises monatlich deinem Gehalt als "geldwerter Vorteil" zugerechnet. Dieser Betrag erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Du kannst aber auch alternativ ein Fahrtenbuch führen. Dann musst du die privaten km an den Arbeitgeber bezahlen.

Es gibt eine Alternative zu der 1% - Regelung: Den Einzelnachweis (privater Anteil an Gesamtkosten des Fahrzeugs).

Wird in diesem Fall garantiert günstiger kommen.