Firmenschild an der Tür Pflicht bei Internethandel?

4 Antworten

Ein Schild an der Tür ist eine Werbemaßnahme, Pflicht ist das nicht, solange von außen (je nachdem, wo die Briefkästen sind) die Zustelladresse zu erkennen ist. Allerdings unterliegst Du der Impressumspflicht, und die greift auch bei Email (Signatur mit Pflichtangaben).

danke schön für die schnelle antwort

Der Postbote muss die Firma auch an der Tür erreichen, um Sendungen aushändigen zu können. Daher musst außer dem Briefkasten auch die Tür gefunden werden.

Steuernummer, Adresse und Tel. gehören auf dein Geschäftspapier, in jede Mail und ins Impressum deiner Internetseiten.

Nein solch eine Verpflichtung gibt es nicht. Diese Pflicht gab es bis 2009 mal für Ladengeschäfte. Aber selbst das ist abgeschafft.

ich denk mal, ein kleiner kurzer anruf beim gewerbeamt klärt das :-)

danke..da wollte ich am montag eh noch hin, dann frag ich da direkt nach