Fingerabdrücke nach Diebstahl?

5 Antworten

Würde dies ablehnen! Es gibt keine rechtliche Pflicht! Schließlich könnte der Täter auch Handschuhe getragen haben und somit gibt es keine Abdrücke.

§81.b STPO sagt "Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden."

Unter dem Stichwort "Erkennungsdienstliche Behandlung" kannst du alles zu dem Thema finden.

Müssen tut man gar nichts. Das steht schonmal fest. Solange du nicht in Verdacht stehst, gibt es auch keinen Rechtfertigungsgrund. Es liegt schließlich kein Mord und auch keine Vergewaltigung vor! Wenn man einmal seine DNA und alles dort abgegeben hat, dann werden sie ein lebenlang in der Datenbank gespeichert! Eher würde ich einen Anwalt aufsuchen, wenn sie es erzwingen möchten.

@smokechiller

Aber wenn ich es verweigern würde, mache ich mich doch automatisch verdächtig oder? Würde es der "Anzeigensteller" denn von der Polizei erfahren, wenn ich es verweigern würde?

Nö, verlangen kann die Polizei die Fingerabdrücke nicht. Dazu ist der Tatverdacht nicht gegeben. Wenn ihr Freiwillig Fingerabdrücke abgebt, ist das eure Sache.

Die Polizei macht dies nicht einfach so, sondern um einen Diebstahl aufzuklären.

das wern die nicht machen weil von ur vielen leutn abdrücle sein werden und sich das nicht lohnt wegen 80€