Finanzielle Unterstützung von Jugendlichen bei erster Wohnung?

4 Antworten

Da sind die Eltern in der Verantwortung.

Er kann wenn er auszieht zusätzlich das Kindergeld von seinen Eltern Verlangen. mehr nicht denn damit liegt er über dem Bedarf der Ihm zusteht, solange er Lehrling ist.

Du kannst Unterhalt von deinen Eltern Verlangen ob du überhaupt noch Kindergeldberechtigt ist ist bei dir zu klären. Grundsätzlich gilt, das deine Eltern dir Unterhaltspflichtig bis nach der ersten Lehre sind. aber scheinbar machst du ja keine Anstalten eine zu finden. Hier kann es sein, das die Unterhaltspflicht der Eltern aufgehoben wird und du dich dann ans Jobcenter wenden müsstest, wende dich ans Jugendamt um zu klären wer für dich zuständig ist.

Eigentlich gilt Kindergeld+Ausbildungsgelt+ Elternunterhalt = 730 €, das ist der Satz der dir theoretisch zusteht.

Bekommt ER die Familienbeihilfe, wenn er auszieht?

Nein, weil bis zum Abschluss der ersten Ausbildung seine Eltern unterhaltspflichtig sind.

Selbiges gilt auch für Dich.

Bis zum 25. Lebenshahr sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.  Da zahlt der Staat nicht.  

Deshalb bekommt man unter 25 keine staatliche Hilfe  bei Auszug. Nur in Härtefällen,  wie häusliche Gewalt.