Finanzielle Unterstützung von Jugendlichen bei erster Wohnung?
Folgende Situation:
Ich (18) wohne zurzeit bei meinem Freund, bzw halt in der Wohnung seiner Eltern. Meine Eltern wollen nicht, dass ich wieder zu Hause einziehe und seine Eltern wollen eigentlich, dass wir ausziehen. d.h. wir würden gerne in eine eigene Wohnung ziehen.
Ich bin zurzeit arbeitslos, möchte zwar einen Teilzeit- oder Samstagsjob machen, traue mir aber aufgrund meiner psychischen Probleme (Depressionen, Orientierungskrise) noch nicht zu, eine Lehre zu beginnen.
Mein Freund (17, bald 18) ist im dritten Lehrjahr und verdient 630. Dass das nicht reicht ist glaub ich klar..
Wie sieht es mit finanzieller Unterstützung bei ihm aus? Bekommt ER die Familienbeihilfe, wenn er auszieht?
Und gibt es für mich vielleicht eine Möglichkeit auf Sozialhilfe, Rehabilitionsgeld o.ä. ?
danke für Antworten!
4 Antworten
Da sind die Eltern in der Verantwortung.
Er kann wenn er auszieht zusätzlich das Kindergeld von seinen Eltern Verlangen. mehr nicht denn damit liegt er über dem Bedarf der Ihm zusteht, solange er Lehrling ist.
Du kannst Unterhalt von deinen Eltern Verlangen ob du überhaupt noch Kindergeldberechtigt ist ist bei dir zu klären. Grundsätzlich gilt, das deine Eltern dir Unterhaltspflichtig bis nach der ersten Lehre sind. aber scheinbar machst du ja keine Anstalten eine zu finden. Hier kann es sein, das die Unterhaltspflicht der Eltern aufgehoben wird und du dich dann ans Jobcenter wenden müsstest, wende dich ans Jugendamt um zu klären wer für dich zuständig ist.
Eigentlich gilt Kindergeld+Ausbildungsgelt+ Elternunterhalt = 730 €, das ist der Satz der dir theoretisch zusteht.
Bekommt ER die Familienbeihilfe, wenn er auszieht?
Nein, weil bis zum Abschluss der ersten Ausbildung seine Eltern unterhaltspflichtig sind.
Selbiges gilt auch für Dich.
Bis zum 25. Lebenshahr sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Da zahlt der Staat nicht.
Deshalb bekommt man unter 25 keine staatliche Hilfe bei Auszug. Nur in Härtefällen, wie häusliche Gewalt.