Inkasso trotz Zahlung (mit Zahlendreher im Verwedungszweck)?

3 Antworten

Kann ich mich gegen die Inkasso-Rechnung wehren?

Es wäre schon super zu wissen, wer der Gläubiger ist und wie genau sich die Forderung zusammensetzt. Gesamtsummen sind nicht hilftreich, addieren kann ich auch.

Also muss ich wenig mutmaßen. Hauptforderung und Nebenkosten (Mahnung, Zinsen) des Gläubigers sollten an diesen sofort überwiesen werden, diesmal ohne Zahlendreher im Verwendungszweck. Verzugsszinsen kann man taggenau ausrechnen.

Ansonsten sieht es so aus als setze das Inkassobüro eine 1,3 Gebühr an. Die ist aber in 99,9% der Fälle nicht statthaft und zu hoch. Ist der Gläubiger geschäftserfahren, handelt es sich hier meist um Masseninkasso und dann wären die Inkassokosten mit 0,- € anzusetzen absolutes Maximum wäre eine 0,3 Gebühr (ca. 16,- €).

Die Zahlung erfolgte ja fristgerecht und die Buchung hätte (trotz
Zahlendreher im Verwendungszweck) von der Clearingstelle ohne Weiteres
zugeordnet werden können. 

Augenscheinlich nicht, sonst wäre sie nicht zurück überwiesen worden. Wenn man eine Zahlung nicht eindeutig zuordnen kann ist man verpflichtet diese zurück zu geben. Der Gläubiger hat sich also korrekt verhalten.

wie kommst du darauf das die zahlung doch ohne weiteres zuzuordnen ist wenn der verwendungszweck nicht stimmt?

wenn da täglich einige tausend eingänge beim rechnungssteller sind ist es schwer zu suchen was denn da so ähnlich ist.

Waschtrommel76 
Fragesteller
 28.11.2016, 10:10

Hallo Martin,

ich arbeite selber in einem großen Unternehmen. Viele Zahlungen weisen Formfehler auf, aber fast alle können anhand anderer Merkmale (Absender, Kontonummer und Betrag, ähnlicher Verwendungszweck) eindeutig zugeordnet werden.

Mich interessiert, ob es rechtliche Vorgaben gibt, in welchem Umfang ein manuelles Clearing betrieben werden muss und wann eine Zahlung gültig ist.

geheim007b  28.11.2016, 12:32
@Waschtrommel76

Das stellst du dir aber einfach vor, gerade bei einem kleinartikelversender bei dem die Beträge oft identisch sein dürften und die Absenderkontonummern wg. neukunden nicht zugeordnet werden können. Wenn eine Rechnungsnummer drauf steht würde ich sagen die Buchung ist Zweckgebunden, und wenn sie nicht zugeordnet werden kann müsste sie sogar zurück gehen (streng genommen sogar wenn man sie zuordnen könnte, aber das werden die meisten einfach stillschweigend machen).

mepeisen  28.11.2016, 15:46
@Waschtrommel76

Mich interessiert, ob es rechtliche Vorgaben gibt, in welchem Umfang ein manuelles Clearing betrieben werden muss und wann eine Zahlung gültig ist.

Streng genommen gibt es die nicht. Es gibt nicht mal eine einheitliche Rechtsprechung, was aber auch an den sich immer wieder unterscheidenden Ausgangspositionen liegt.

Ein Clearing über den Namen des Geldabsenders wird üblicherweise aber zugemutet. Und das führt einem unterm Strich zu einer Annahmeverweigerung und den Konsequenzen, dass die Folgekosten vom Gläubiger selbst zu tragen sind.

Erst wenn das Geld nicht vom Besteller, sondern einem Verwandten o.ä. überwiesen wurde, wäre der Fehler auch dem Besteller anzulasten. Führt aber immer noch nicht zur automatischen Erstattungspflicht von Inkassokosten.

mepeisen  28.11.2016, 15:48
@geheim007b

Der Absender des Geldes wird übermittelt und kann als Kriterium genauso herangezogen werden. Du stellst dir das leider auch zu einfach vor.

Wurden die 7 oder die 14 überwiesen . ? 

Waschtrommel76 
Fragesteller
 28.11.2016, 16:12

Hallo EXInkassoMA,

 

es wurden die 14,- überwiesen, bestehend aus 7,- für den Artikel und nochmal 7,- Mahngebühr (die bereits bei der 1. Mahnung erhoben wurde!)

Die Überweisung erfolgte sofort am Tag der Mahnung.

EXInkassoMA  28.11.2016, 16:42
@Waschtrommel76

Dann sind die mahngebuehren intus. 7 € entspricht 3 mahnbriefe. 

Du hebst den uberweisungsbeleg auf und überweist erneut 14 aber mit richtiger nummer direkt an das versandhaus.