Finanzamt und Jobcenter

6 Antworten

Vor ca. einem halben jahr haben wir mit unseren Vermieter mündlich vereinbart. unsere Miete so zu überweisen, dass er nicht über 450 euro kommt

Und welchen Sinn soll das haben, abgesehen davon, dass dein Vermieter Steuern hinterzieht? Die 450-€-Grenze gibt es nur bei Minijobs, das ist keiner, das sind Einnahmen aus Vermietung und Verpoachtung. 

Im Übrigen ist auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.


Leider kenne ich mich diesbezüglich nicht sonderlich aus. Allerdings Vermietet er die Wohnung schon seit längerem und hat es auch vorher schon so gehandhabt. Er sagte damals, es ist für Ihn eine Art Einkommen, da er ab 450 Euro auch Abgaben hätte und für Ihn dabei das gleich rumkommt.

@damenbart

Wie schon gesagt: Dein Nachbar besch... das Finanzamt dadurch, dass er seine Mieteinnahmen nur teilweise versteuert. Da er wahrscheinlich nicht ausschließlich von der Vermietung lebt, sondern einen Beruf oder ein Gewerbe hat, in dem er Einnahmen erzielt, ist es völliger Unfug zu behaupten, er müsste erst ab 450 € Mieteinnahmen pro Monat Steuern zahlen.

@PatrickLassan

Aber was ist wenn wir den Mietvertrag jetzt unterschreibe? Theoretisch setzt er den alten Mietvertrag außer Kraft und ich hab den Jobcenter bezüglich meines Mietvertrages falsche angaben gemacht.

@damenbart

Nein. 
Du müßtest dem jobcenter eine Veränderungsmitteilung reingeben. Dann zahlt das jobcenter die neue Miete. Liegt die neue Miete über dem Satz der dir/euerer BG zusteht, zahlt das jc nur die Miete für 6 Monate, danach nur noch den Satz der für eine BG von euerer Größe angemessen ist. Es ist euch dann überlassen, den Rest selbst zu tragen aus dem Regelsatz, oder umzuziehen.

Der *** von Vermieter hat seine Mieteinahmen als Minijob steuerfrei deklariert , bzw, die Einnahmen daraus, vermute ich.  Wie blöd muss man sein sich darauf einzulassen ? Das Jobcenter zahlt dann natürlich auch bloss soviel und nicht was der noch zusätzlich bar verlangt hat die ganze Zeit. 

Den neuen Mietvertrag würde ich nicht unterschreiben. Dazu seid ihr nicht verpflichtet. Jetzt will er sich anscheinend vor dem FA ehrlich machen und offiziell die wirkliche Miethöhe geltend machen ?

Zahlt dem soviel wie im Mietvertrag steht und mehr nicht. Gutes Verhältniss hin oder her. Was glaubst du wie schnell der sich ändert, wenn es um das liebe Geld geht ? 

Der Vermieter kann euch nicht zwingen einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Haltet euch an den bestehenden und gut ist.

Kündigen kann er den Vertrag auch nicht.

Falls der Vermieter irgendwelche Zicken macht, lasst ihn mit der Barzahlung hängen. Er kann nichts tun, da er sonst seine Steuerhinterziehung zugeben müsste.

Ihr seid rechtlich nur zur Zahlung der schriftlich vereinbarten Miete verpflichtet. Diese kann er auch nur mit einem korrekten schriftlichen Mieterhöhungsverlangen erhöhen und das auch nicht rückwirkend. 

Eine schriftliche Erhöhung könntet ihr dem JC zur Kostenübernahme vorlegen.

... das Jobcenter weis von der Vereinbarung und bezahlt die 40 Euro ? Das must du erst mal mit dem Jobcenter absprechen. Die helfen gern. Vermutlich nehmen die einfach den neuen Mietvertrag und fertig. 

Nein...das Jobcenter denkt wir zahlen alles nach den ursprünglichen Mietvertrag...aber da der neue Vertrag den alten Aufheben müsste, hab ich bedenken :-/

Wenn du freiwillig einen neuen Mietvertrag unterschreibst, übernimmt das Jobcenter höhere Kosten nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn es dies vorher zugesichert hat: SGB II § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 analog bzw. sinngemäß.

Jeder normale Vermieter schickt eine normale Mieterhöhung - oder eine Änderungs-Kündigung. Das Jobcenter muss dann prüfen, ob das jeweils zulässig ist. 

Dann wird entschieden, ob du mehr ALG II kriegst für Miete und Heizung. Bist du mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, kannst du den üblicen Rechtsweg beschreiten.

Kleiner Tipp: Falsch datierte Verträge kommen immer schlecht - und Verträge mit einem getürkten Einzugsdatum können schlechte Folgen haben.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nochn Tipp: Der Vermieter sollte zu einem Anwalt gehen und ein rechtlich korrektes Miet-Erhöhungs-Begehren an dich aufsetzen lassen. Beispiel: 30 % mehr Kaltmiete, aber noch im Rahmen des Mietspiegels. Und das alles auf der Grundlage der bisherigen offiziellen Miete!

Dieses schickt er an dich, du schickst es an das Jobcenter. Die kucken, sehen die Daten, sehen die Begründung (inkl. Mietspiegel!), und wenn sie nichts sehen, was gegen das Begehren des Vermieters spricht, dann sagen sie zu.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und Beihilfe auch nicht.