Filmgage nicht erhalten, was tun?

4 Antworten

Nein, eine Betrugsabsicht ist nicht nachweisbar, bzw. kannst du nicht unterstellen. Du kannst ganz eifach das gerichtliche Mahnverfahren online, gegen eine kleine Gebühr, in die Wege leiten.

Tja. Theoretisch kannst du das Geld einklagen, da, wie du sagst ein Vertrag existiert. Allerdings wird der versuch das zutun mehr Geld kosten als die Gage die dir versprochen wurde. Daher: Pech?

Still  23.10.2021, 14:21

Die Kosten der Klage werden dem Schuldner auferlegt.

baka2305  23.10.2021, 14:27
@Still

Sofern sie recht bekommt ja. Allerdings wird sowas ohne hin versucht außergerichtlich zu klären, stichwort Schlichtung.

Du kannst das Geld einklagen.

ich habe bereits für die Gage ein Vertrag unterschrieben 
und ein Mal schrieb er: du bekommst das Geld am Montag.

Das dürfte ausreichen um Deinen Anspruch bei Gericht durchzusetzen.