Gemeinschaftsraum - fremdes Fahrrad entfernen?
Ist es dem Verwalter erlaubt, mein Fahrrad aus dem dafür vorgesehenen Fahrradraum zu entfernen ?
Bei der letzten Generalversammlung unseres Wohneigentum-Blockes, wurde durchgesetzt, das alte und nicht fahrtüchtige Fahrräder aus den vollen Fahrradräumen entfernt werden.
Nun ist das geschehen, der Raum ist halb leer.
Doch der Verwalter ist immer noch nicht zufrieden, und hat damit gedroht mein Fahrrad (neu, jedoch nicht oft gebraucht, mit platten Reifen, sonst fahrtüchtig) auf den 20.08.2015 zu entsorgen.
Ist dies rechtlich korrekt?
Mittlerweile haben viele ihr Fahrrad auf dem Balkon platziert, auf dem es nur rosten wird, anstatt es in dem vorhergesehenen Raum zu stellen.
4 Antworten
Pump die Reifen auf dann gibt's auch kein Stress. Wenn er nicht mehr fahrtüchtüchtige Räder entsorgen will, und deins nicht mehr fahrtüchtüchtig ist hast du ein problem. Es ist zwar sinnlos aber pump einfach die Reifen auf bzw Flick sie dann sollte es dich keinen Ärger mehr geben
Platte Reifen machen ein Fahhrad m.E. nicht zwangsläufig so fahruntüchtig, dass ein Verwalter dieses ohne Deine ausdrückliche Zustimmung aus dem Raum entfernen und entsorgen darf. Da das aber den Klageweg und etliche Auseinandersetzungen bedürfte, sich den Schaden für das widerrechtlich weggeworfene Rad wiederzuholen ist es m.E. einfacher und schneller die Reifen ggf. zu flicken (zu lassen) und aufzupumpen, denn dann ist es eindeutig fahrtüchtig und darf nicht ohne Deine Zustimmung aus dem für Fahrräder vorgesehenen Raum entfernt werden.
Gegenfrage: Ist es erlaubt Fahrräder auf den Balkonen unterzubringen? Glaube das eher nicht! Kenne leider die Gegebenheiten bei Euch nicht. Bist Du Mieter oder Vermieter. Normal sind diese Umstände nicht!
Weder noch. Die Wohnung gehört uns, wir haben sie gekauft.
Du kannst das Problem schnell und einfach lösen, indem du die Reifen aufpumpst. Dann ist dein Fahrrad fahrtüchtig.