Feuerwehreinsatz, wer übernimmt kosten?

4 Antworten

Kann mir nicht vorstellen, dass dein Vater etwas bezahlen  muss für den Einsatz. Es war ja wirklich ein "Ereignis" da, also ein akuter Grund warum die Feuerwehr ausgerückt ist. Außerdem haben die Nachbarn die FW alarmiert. Ein Fehlalarm war es sicher nicht, weil due Rauchmelder angeschlagen  haben. Ruf doch einfach bei der Feuerwehrleitstelle an und frag ruhig nach. Oder wenn du das nicht möchtest, vlt. gibt es bei euch im Rathaus ein Ordnungsamt, die wissen das sicher auch. Trau dich, ich bin mir wirklich ziemlich sicher, dass der Einsatz über die Brandversicherung des Gebäudes gedeckt ist.

Ob und für wen eine Kostenpflicht entsteht ist im Feuerwehrgesetz eures Bundeslandes geregelt. Die eventuelle Höhe der Kosten ergibt sich aus der geltenden Satzung eurer Kommune.

Brandeinsätze sind in aller Regel kostenfrei. Es ist in einigen Bundesländern lediglich möglich bei einer Verurteilung wegen Brandstiftung, auch fahrlässiger, die Kosten im Verfahren einer Zivilklage einzufordern. Bei einem Einsatz wo nur ein Topf vom Herd geholt wurde habe ich aber noch nie gehört das es dazu gekommen ist. Da könnte dann aber wieder die Haftpflichtversicherung greifen.

Wenn ihr eine Rechnung bekommt dann vom Träger des Brandschutzes. Das ist nicht die Feuerwehr sondern eure Kommunalverwaltung, in aller Regel vertreten durch das Ordnungsamt. Mit der Verwaltung kann man aber reden, da kann man auch Ratenzahlung vereinbaren. Der Verwaltung ist nicht dran gelegen das jemand in Not gerät.

Wenn dein Vater Gewissheit haben will dann sollte er in den nächsten Tagen beim Sachbearbeiter Brandschutz in eurer Kommune anrufen und nachfragen. Was Bekannte und sonstige "Experten" dazu sagen kann man getrost vergessen, das Thema ist so vielschichtig das ich damit kaum jemand wirklich auskennt.

WAS für eine Haftpflichtversicherung soll denn da greifen!? Hat der Vater denn selbst einem Dritten einen Schaden zugefügt? Klares NEIN! Eine Haftpflichtversicherung tritt hier definitiv NICHT ein!! Für die Schäden an der Einrichtung, tritt hier klar die Hausratversicherung ein. Gebäudeschäden dann die Gebäudeversicherung. Wo ich natürlich definitv mitgehe, der Vater soll sich mit der Stadt in Verbindung setzen und es dort klären. Hier wirst du keine Rechtsberatung zu diesem Fall bekommen.

Ein vergessener Kochtopf aul dem Herd ist grob Fahrlässig, daher muss der Verursacher die Einsatzkosten selber tragen. Auch eine eventuell bestehende Versicherung bezahlt die Kosten bei grober Fahrlässigkeit nicht. Der Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist nur im Notfall kostenlos, ein Notfall ist es in eurem Fall aber nicht gewesen. 

Wenn es kein Notfall gewesen wäre hätte die Feuerwehr ja nicht tätig werden zu brauchen. Und ob das wirklich grobe Fahrlässigkeit war haben Gerichte schon anders entschieden.

Blödsinn. Er zahlt nichts.

LG