Feuerwehr mit Blaulicht ohne Horn verboten?

11 Antworten

Wegerecht haben Einsatzfahrzeuge in Deutschland nur dann, wenn sie mit Blaulicht und Horn unterwegs sind.

In Österreich reicht Blaulicht allein.

Wenn in Deutschland also ein Einsatzfahrzeug im Einsatz unterwegs ist und der Maschinist z.B. eines Feuerwehrfahrzeugs macht da wo er meint das es nicht notwendig ist die Tröte aus, dann setzt er sich dem Risiko aus bei einem Unfall eine erhebliche Teilschuld zu bekommen.

Natürlich mach ich das Ding auch mal aus, wenn wir längere Strecken zu fahren haben oder da wo es tatsächlich klar erkennbar nicht nötig ist, aber es ist eigentlich nicht richtig.

Ich mache das auch nicht für die schlummernden Anwohner, sondern weil das Ruhe ins Fahrzeug bringt und man sich dann besser vorbereiten und absprechen kann.

Ob wegen unserem Horn nachts um drei jemand wach wird interessiert mich mit verlaub nicht die Bohne......: erstens wurde ich auch vor wenigen Minuten aus dem Schlaf gerissen und zweitens dürften sich die Ansichten derer die sich über Martinhorn mitten in der Nacht aufregen schlagartig ändern, wenn es bei ihnen brennt......

Furino  16.10.2016, 17:16

"Wegerecht haben Einsatzfahrzeuge in Deutschland nur dann, wenn sie mit Blaulicht und Horn unterwegs sind."

Das ist falsch!


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Also das Blaulicht kann zusammen mit dem Martinshorn verwendet werden.
Man muß zu nachtschlafener Zeit nicht alle Bewohner eines Wohngebietes aufschrecken.



Dunkelheitswahn  20.07.2018, 08:02
@Furino

Moin,

laut Auffassung der Gerichte ist es doch von Nöten mind. 3 Tonfolgen vor Inanspruchnahme der Wegerechte laufen zu lassen und für die Dauer der Inanspruchnahme natürlich weiter erklingen zu lassen.

Vgl. https://openjur.de/u/275511.html

Absatz (2) des §38 StVO regelt nur, wer wann blaues Blinklicht verwenden darf.

Richtig ist: Es darf auch auf Einsatzfahrten alleine verwendet werden, gewährleistet aber nicht das Recht auf "sofort freie Bahn zu schaffen" im Kreuzungsbereich etc.

Klar dürfen sie das. Es ist aber auch gefährlich ohne martinshorn zu fahren. Der Fahrer des Einsatzwagen kann selbst entscheiden wann man Blaulicht und Horn nutzt. Wenn es gerade passiert ist,dann sind die Straßen wahrscheinlich  leer und wollen nicht unnötig die Leute stören.

Ja, dürfen sie. Sonderrechte haben diese Fahrzeuge immer. Auch wenn das Sondersignal nicht eingeschaltet ist.

Wegerechte haben die Fahrzeuge nur, wenn Blaulicht in Verbindung mit Martin-Horn. Ja, man schreibt es Martin-Horn ;) 

LG

Einzelner und kombinierter Einsatz von optischen und akustischen Sondersignalen

Einzeln, also ohne akustisches Sondersignal, dürfen in Deutschland nur die optischen Sondersignale „gelbes Blinklicht“ und „blaues Blinklicht“ eingesetzt werden. Sie dienen in diesem Fall

als Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Unfall- oder Arbeitsstellen (nur gelbes Blinklicht),der Anzeige der Inanspruchnahme von Sonderrechten (nur gelbes Blinklicht oder nur blaues Blinklicht), oderder Warnung vor Unfall- und Einsatzstellen, Kennzeichnung von Einsatzfahrten, Begleitfahrzeugen anderer Fahrzeuge oder eines geschlossenen Verbands (nur blaues Blinklicht).

https://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal

dein freund ist ein dummschwätzer.

das martinshorn ist lediglich ein zusätzliches warninstrument und wird zusätzlich bei kreuzungen und/oder unübersichtlichen straßenverhältnissen gefordert.

welchen sinn macht es, in einer verkehrsleeren zone die leute nachts aus den betten zu holen?