Festvertrag zurückziehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, kann er nicht, selbst wenn der Vertrag von seiner Seite noch nicht unterschrieben wurde, da man gültige Arbeitsverträge theoretisch auch mündlich schließen kann und mit einem solchen Schriftstück hat er ausdrücklich seinen Willen für einen unbefristeten Vertrag erklärt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein. Vertrag ist Vertrag. Der könnte dann aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Möglich, aber unwahrscheinlich