Arbeitsvertragsverlängerung nach Unterschrift kündigen

3 Antworten

Warte mit der Unterzeichnung der Vertragsverlängerung und kläre ab, ob du eine schriftliche Zusage des Arbeitgebers der in Aussicht stehenden neuen Stelle bekommen kannst.

Wenn du nicht kurzfristig eine Zusage bekommst, dann handele nach dem Motto:

Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach.

Soll heißen, was du an der alten Arbeitsstelle hast, weißt du, was die Zukunft bringt ist ungewiss.

Eine Kündigung nach Vertragsunterzeichnung und vor Arbeitsbeginn ist nur möglich, wenn für das befristete Arbeitsverhältnis überhaupt eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist (Arbeits- oder Tarifvertrag).

Denn ohne die gesonderte Vereinbarung der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung endet das befristete Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 1 bzw. 2 erst mit Ende der Frist, für die es eingegangen wurde, und kann vorher nicht gekündigt werden (Abs. 3).

Das gilt also auch für die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Antritt der Arbeit.

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt wegen fehlender entsprechender Vereinbarung ausgeschlossen, bleibt Dir nur, Dich mit Deinem Fast-Arbeitgeber gütlich zu einigen.

Nicht sofort. Dann gilt die Kündigungsfrist für dich die im Vertrag hinterlegt ist. (das gilt ab Vertragsunterzeichnung und nicht ab Start zum 1.10)