Festlegung Kindergeldberechtigung durch Amtsgericht?

1 Antwort

Dann schau mal hier im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 22:

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Wenn keine Berechtigtenbestimmung getroffen wird, weil sich die Elternteile nicht einigen können, muss beim Amtsgericht als Familiengericht der Antrag gestellt werden, den ► vorrangig Kindergeldberechtigten zu bestimmen. Diesen Antrag kann jeder stellen, der ein ►berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. Auch das Kind selbst kann ein berechtigtes Interesse haben.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Kindergeld, Familienrecht)
koala150 
Fragesteller
 08.01.2022, 12:29

Danke für die Antwort, hilft mir aber nicht wirklich weiter.

Dass das das AG auf Antrag hin entscheidet, weiß ich ja schon. Die Frage ist: nach welchen Kriterien das AG das zu entscheiden hat. Der HWS allein kann´s ja nicht sein. Das Merkblatt kenne ich, da steht auch nix drin, dass das nach dem HWS zu entscheiden wäre. Wäre ja auch unlogisch. Nehmen wir mal an, das Kind wird zu 90% vom Elternteil mit NWS Kind betreut, nur weil der HWS irgendwann mal der gemeinsame Wohnsitz der Familie war, das Kind aber nach der Trennung nun aber überwiegend vom ausgezogenen ET betreut wird. Dann wäre es doch sicherlich nicht billig, das das KG weiter an das im HWS verbleibende ET ausgezahlt wird, wenn das ausgezogene ET dem widersprochen hat. Oder sehe ich das falsch?