Fernseher von Samsung mit Displayschaden gekauft, leider zu spät ausgepackt und entdeckt. Wer hat einen Rat für mich?

6 Antworten

Kannst es denn beweisen dass du ihn so ausgepackt hast, also Zeugen? Dann würde ich dem Markt, schriftlich, eine Frist setzen ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen - informier dich vorher über deine vorrangigen Rechte (lass dich nicht mit Garantie des Herstellers abspeisen, Gewährleistung ist besser). Wenn diese fruchtlos verstreicht, zum Anwalt.

Innerhalb der ersten 6 Monate bist du nicht in der Beweispflicht, sondern der Händler, aber bei nem Displayschaden ist das schon kritisch. Den kannst auch nachträglich verursacht haben. Deswegen besser man hat Zeugen.

Auch bist du nicht verpflichtet einen Mangel umgehend zu melden. Schon gar nicht nach 7 Tage. Auf was für ein Gesetz berufen die sich da? Frag halt genauer nach.

Laut Gesetz hast sogar die ganzen 2 Gewährleistungsjahre dafür, allerdings tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein. Deswegen ist eine Gewährleistung nach 6 Monaten nichts mehr wert und nur noch Kulanz.

Soweit mein Schulwissen ;)

Das Recht auf Rücknahme habt ihr nicht.

Allerdings das Recht auf Reparatur/Gewährleistung. Vorrausgesetzt, das ist ein Fehler ab Werk und kein Transportschaden.

Einen Transportschaden hättet ihr, so wie euch Saturn auch sagt, sofort melden müssen, denn nach 2 Monaten könnt ihr schlecht nachweisen, das nicht euch selbst der TV runtergefallen ist.

ist es allerdings ein Fehler ab Werk, so greift die Gewährleistung/Garantie.

Um das Festzustellen muß Saturn das Gerät zur Reparatur einschicken.

Du schreibst: Der schaden ist äußerlich nicht erkennbar.

Demnach kann der Schaden auch nicht durch äußere Beschädigung (z.B. Sturz) entstanden sein - oder?

Möglicherweise kannst du einen vereidigten Sachverständigen hinzuziehen um nachweisen zu können, dass der Sachmangel nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurück zu führen ist.

Du solltest allerdings auch begründen können, weshalb es dir 2 Monate nicht möglich war, die gelieferte Kaufsache prüfen zu können.

Entscheiden für deine Gewährleistungsrechte wird sein, ob es sich um einen sichtbaren oder einen unsichtbaren Mangel handelt:

Sichtbare Mängel:

Bei sichtbaren Mängeln ist der Käufer nach Übergabe verpflichtet die Kaufsache in Augenschein zu nehmen oder sie sobald wie möglich prüfen zu lassen. Dem Käufer steht eine Frist von 8 Tagen nach der Augenscheinnahme zu (bzw. im Falle eines Kaufvertrags muss dies unverzüglich geschehen) um den Verkäufer über entdeckte Mängel zu benachrichtigen. Wenn beide Parteien bei dem Augenschein gegenwärtig sind, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über sichtbare Mängel unverzüglich zu benachrichtigen. Falls der Käufer binnen der genannten Fristen den Verkäufer nicht informiert, verliert er die Rechte, die ihm laut dieses Gesetzes zustehen würden.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-verkaeufers-fuer-sachmaengel_117344.html

Tipp: Vielleicht wendest du dich zunächst einmal an die Verbraucherzentrale. Für wenig Geld (ca. 30,- EUR) kannst dir dir auf diese Weise eine erste Bewertung, sowie die Einschätzung des Prozessrisikos besorgen.

Wo sich in deiner Nähe eine Beratungsstelle befindet erfährst du auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg!

Bei 3 gekauften Geräten war bei 2 das Display defekt, am nächsten Tag umgetauscht, mußte eidesstattliche Erklärung unterschreiben das der Schaden schon war.... Seither kontrolliere ich im Geschäft... Anstecken, ausprobieren.... Vorige Woche erst wieder ein Display schaden dabei.... (Saturn/Media)

Ja. Der Schaden kann ja jetzt erst entstanden sein.

Selbst mit Zeugen, dass der Fernseher das erste mal in Betrieb genommen wurde?