Fernabitur im Ausland, Kindergeld?

3 Antworten

Wisst ihr vlt was darüber? Oder an wen ich mich wenden könnte?

Die Familienkasse ist der richtige Ansprechpartner für dich und deine Eltern bzw. vorab als Info das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 8 u. 9 sowie auf den Seiten 14 u. 18: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Also dein Aufenthalt spielt keine Rolle beim Kindergeldanspruch, solange dies in der EU stattfindet:

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die ihren ►Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat des ►Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz haben.
Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt hierbei keine Rolle.

Jedoch ist das Problem bei deiner Mutter schon schwieriger:

Arbeitnehmer mit Beschäftigung im Ausland

Für Arbeitnehmer, die im Ausland (insbesondere in der ►EU) beschäftigt sind, gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten.
Hierzu gibt es das „ Merkblatt über Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)“, das im Internet unter www.familienkasse.de heruntergeladen oder auf Wunsch von der Familienkasse per Post zugeschickt werden kann.
Woher ich das weiß:Recherche
siola55  26.12.2021, 16:40

A 15.7 Hochschulausbildung

(1) 1Der Besuch einer Hochschule erfüllt den Grundtatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist. 2Ebenso ist ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium berücksichtigungsfähig, wenn es zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation führt und mit einer Prüfung abgeschlossen wird. 3Es genügt nicht, wenn das Kind lediglich als Gasthörer an Vorlesungen und Übungen teilnimmt. 4 Das Fernstudium an einer Hochschule ist als Hochschulausbildung anzuerkennen, sofern die in A 15.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

A 15.3 Ernsthaftigkeit

(1) 1 Die Ausbildung ist berücksichtigungsfähig, wenn sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Erreichen eines bestimmten Berufsziels vorbereitet. 2Anders als z. B. bei einem Sprachunterricht im Ausland (vgl. A 15.9), ist bei einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine Prüfung der Ernsthaftigkeit, beispielsweise anhand zeitlicher Kriterien, regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BFH vom 8.9.2016, III R 27/15, BStBl II 2017 S. 278).

da Mami auswandert, wird Sie sich von Dland abmelden, es gibt kein Kindergeld mehr

und wovon willst das Studium in Dland bezahlen? Vom Staat gibt´s nix.