Ferienjob als Freelancer?
Hallo zusammen,
ich habe mich auf einer Website angemeldet, auf der man sich kleine Aufgaben aussuchen kann (man verdient pro erledigte Aufgabe etwa 10-20€) und ich würde mir gerne etwas in den Sommerferien als Freelancer dazu verdienen.
Wie ist das mit den Steuern? Ich habe vor, das wie einen Minijob zu behandeln, d.h. ich will höchstens 450€ in dem einen Monat, in dem ich arbeiten werde, machen damit es steuerlich nicht kompliziert wird.
Muss ich irgendetwas anmelden? Weil für einen Ferienjob als Schüler (bin aber 18) ist ein Gewerbe anzumelden schon verhältnismäßig viel Aufwand.
Danke schonmal
2 Antworten
Freelancer ist KEIN Minijob!
Auch solche Einkommen sind meldepflichtig.Sonst ist es einfach Schwarzarbeit.
Mit der Versicherungsfreigrenze von 450 € hat das überhaupt nichts zu tun.
Diese gilt ohnehin nur, wenn der Job auch ordnungsgemäß angemeldet ist.