Wo besteht der Unterschied zwischen einem Hartz 4 Empfänger zu einem Sozialhilfe Empfänger?

6 Antworten

Ein Sozialhilfeempfänger ist von den Verpflichtungen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, entbunden

Und es heißt jetzt " grundsicherung "

Wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält Hartz IV. Wer das krankheitsbedingt oder wegen einer Behinderung nicht kann, erhält Sozialhilfe. Nicht jeder Sozialhilfeempfänger hat genug Arbeitsjahre zusammen, um EU-Rente zu bekommen. Bei dauerhafter voller EU-Rente, die zum Leben nicht reicht, gibt es ergänzende Grundsicherung, wie auch bei Altersrente. Diese ist in der Höhe gleich, muss aber nicht so oft beantragt werden.

Es gibt auch Arbeitsgelegenheiten gerade für jüngere Sozialhilfeempfänger, diese überschreiten aber 2 Stunden am Tag nicht.

Einen großen Unterschied gibt es zu Hartz IV: Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen will, darf höchsten 2600.- € auf dem Konto haben. Bei Hartz-IV-Empfängern ist dieser Vermögensfreitrag wesentlich höher und richtet sich nach dem Lebensalter.

Ich habe hier etwas verwechselt: Die Grundsicherung hängt nicht vom Bezug einer Rente, sondern von der dauerhaften vollen Erwerbsminderung ab. Sozialhilfe gibt es bei befristeter voller Erwerbsminderung.

Bei Empfängern von Hartz IV geht man davon aus, dass sie noch arbeiten können, also peinzipiell vermittelbar sind. Sozialhilfeempfänger sind Menschen, die alters- oder krankheitbedingt nicht arbeiten können und entweder keine oder nur sehr geringe Einkünfte haben. Man spricht hier auch von Grundsicherung.

Grundsicherung ist für Rentner, Sozialhilfe für Jüngere.

@Claud18

Wenn jüngere nicht (mehr) erwerbsfähig sind, bekommen sie auch Grundsicherung. (=Sozialhilfe)

@Kuno33

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (festgestellt durch den
Rententräger) erhält man Grundsicherung, bei befristeter
Erwerbsminderung (mindestens 6 Monate) Sozialhilfe (= Hilfe zum Lebensunterhalt). Das ist nicht dasselbe. Bei Sozialhilfe wird das Einkommen der Eltern oder Kinder überprüft und evtl. mit herangezogen, bei Grundsicherung ist das nicht der Fall. Zudem wird Grundsicherung für 12 Monate gewährt.

In der Arbeitsfähigkeit / beim Schonvermögen / Freibetrag bei Erwerbstätigkeit  !

Sozialhilfe ist der veraltete Begriff.

Jetzt erhält man entweder ALG 2 oder Grundsicherung, wenn man nicht arbeiten kann.