Ferienfreizeit geplant Kosten. Was tun, wenn die Freizeit ausfallen muss?

2 Antworten

Wenn die Fahrt wegen der Regelungen nicht stattfinden kann, haben die Teilnehmer anspruch auf eine Rückerstattung.

Fraglich ist dann nur, woran genau die Umsetzung scheitert.

Wenn ihr beispielsweise Räume oder Zimmer in einer Jugendherberge gemietet habt, und die von der Größe nicht den aktuellen Regelungen entsprechen, könnt ihr von den Vermietern auch wiederum eine Rückzahlung anfordern, anstatt selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, da ihr die Räume ja dann nicht wie ursprünglich vereinbart nutzen könnt.

Wenn ihr theoretisch die Fahrt stattfinden lassen könntet,aber es aus eigener entscheidung heraus trotzdem absagen wollt, weil euch das Risiko zu hoch ist, werdet ihr die Kosten selbst tragen müssen.

Einfach mal schauen an welchem Punkt es genau scheitert, wer dafür verantwortlich ist, und diese Person ist dann meistens die, die dafür aufkommen muss.

Wenn die Fahrt nicht stattfinden kann und darf, hast du natürlich Anspruch auf vollständige Rückerstattung.

Anders sieht es aus, wenn du alleine aus deiner eigenen Vorsicht/Angst heraus nicht mitfährst, obwohl die Tour stattfindet.