Betriebsausflug von der Steuer absetzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für jeden einzelnen ist ein solcher Ausflug reine Privatangelegenheit.

Der Arbeitgeber könnte einen solchen Betriebsausflug als freiwillige Sozialleistung als Betriebsausgabe ansetzen. Dabei dürfen aber die Höchstgrenzen nach dem Reisekostengesetz nicht überschritten werden. Die Arbeitnehmer müssten sich u.U. einen "geldwerten Vorteil" anrechnen lassen.

Nein. Werbungskosten sind es nicht, denn per definitionem sind Werbungskosten "Aufwendungen, die zum Erhalt oder zur Sicherung der Einnahmen dienen". Und wegen Nicht-Teilnahme am Betriebsausflug kann man nicht gekündigt werden....

Wieso von der Steuer absetzen? Du machst das doch freiwillig und einen wohltätigen Zweck dahinter kann ich auch nicht erkennen.

Sag doch einfach, wenn es dir zu teuer ist.

Freiwillig ist relativ. Wenn ich nicht mitgeh, bin ich das Kameradenschwein

@somi1407

Naja trotzdem, du wirst nicht gezwungen (außer gesellschaftlicher Zwang) und es dient zum Privatvergnügen...

Nein natürlich nicht. Geh auch immer mit nem Arbeitskollegen ins Stadion. Soll ich jetzt mal meine Jahreskarte in der Steuererklärung angeben?

Das machst du aber freiwillig. Bei uns ist das mehr oder weniger vom Chef angeordnet.

@somi1407

Wenn der Chef das anordnet, müsste er auch die Kosten tragen.

Dann soll er das auch bezahlen