Urlaub geplant, einer springt ab und will Geld zurück?!

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Ihr habt eine GbR, eine gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet.

Zweck: gemeinsame Anmietung einer Urlaubsunterkunft.

Wenn nun einer kündigt, sehen wir doch mal ins Gesetz:

§ 723 (BGB) Kündigung durch Gesellschafter

(1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen. Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

1.
wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird,
2.
wenn der Gesellschafter das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der volljährig Gewordene kann die Kündigung nach Nummer 2 nur binnen drei Monaten von dem Zeitpunkt an erklären, in welchem er von seiner Gesellschafterstellung Kenntnis hatte oder haben musste. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Gesellschafter bezüglich des Gegenstands der Gesellschaft zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß § 112 ermächtigt war oder der Zweck der Gesellschaft allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse diente. Unter den gleichen Voraussetzungen ist, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt ist, die Kündigung ohne Einhaltung der Frist zulässig.

(2)

Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt ein Gesellschafter ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(3) Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig.

Also, muss abgewogen werden, findet man einen neuen Mieter, hat er nur die Kosten zu tragen. Sonst muss er entweder die Stornokosten tragen, oder er verliert seine Einlage. 

Zum Glück gibt es Gesetze, wenn man selbst keine Vereinbarung getroffen hat.

So ein ähnliches Problem hatte ich bei einer Klassenfahrt, die meine Tochter nicht rechtzeitig abgesagt hatte.

Die Kosten, die durch die Anzahl der gemeldeten Personen geteilt wurden (Busfahrt zum Zielort und zurück), musste ich bezahlen. Das Zimmer konnte zum Glück noch storniert werden, das musste ich nicht bezahlen. Auch die geplanten Ausflüge (Eintrittskarten, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) msste ich nicht bezahlen, weil nur die anwesenden Personen bezahlen mussten.

Die Person kann nicht einfach so abspringen. Schließlich haben die anderen Personen abgeschätzt, ob sie die Reise anteilig mit einer bestimmten Anzahl Personen teilen möchten. Sie hätten auch nein sagen können. Der Preis für den 6. Teil hätte ihnen zu teuer sein können.

Bei einem Reiseunternehmen wäre das auch nicht so einfach gegangen.

Nein, es war klar das ein Storno bei Hundert Prozent liegt. Wenn einer ein Teilstorno (für seine Person) durchführt liegen seine Kosten auch bei Hundert Prozent (seines Anteiles).

Wenn ihr allerdings einen Ersatzurlauber findet....zahlt er das Teilstorno des Fernbleibenden.

Eine Rechtsauskunft bekommst nur von einem Anwalt! Die Reise wurde unter der Prämisse gebucht und bezahlt wenn alle fahren. Nun hat einer keine Lust mehr, das Geld ist weg. Würde es auch sein, wenn er eine Pauschalreise ohne entsprechende Absicherung gebucht hätte.

Ersatzmann suchen und von ihm das Geld geben lassen.

Du kannst dir hier im Forum nur "Ideen" holen - eine korrekte Rechtsberatung findest du nur beim Anwalt. An den würde ich mich wenden, wenn Gespäche mit dem Freund nicht fruchten.