Kann mein Chef einfach so meinen Dienstplan ändern?

5 Antworten

wenn der dienstpan einmal fertig gestellt ist, dürfen nur noc händerungen mit absprache der mitarbeiter vorgenommen werden.

ein dienstplan muss auch 4 wochen vorher fertig sein, da jeder mitarbeiter das anrecht auf einen planbaren alltag hat.

wie bitte soll das gehn....4 Wochen vorher ?

@saureBohne

bitte?

also bei uns schreibt der chef gerade den dienstplan für mai.

und wie willst du deinen alltag planen, mit familie z.b. wenn du immer erst einen tag vorher erfährst, ob du früh- oder spätschicht hast oder gar nicht arbeitest?

an irgendwas müssen sich die mitarbeiter auch halten können. so viel flexibilität kann man von keinem menschen verlangen.

@Rendric

Mit Deiner Argumentation hast Du natürlich Recht!

Die Realität in vielen Betrieben sieht aber leider anders aus.

ein dienstplan muss auch 4 wochen vorher fertig sein

4 Wochen sind in der Tat "etwas" unrealistisch - und darum auch falsch; aber mich würde schon interessieren, woher Du diese Aussage nimmst!

Von Arbeitsgerichten wird eine Frist von 4 Tagen bis zu 1 Woche vorausgesetzt (von Notfällen abgesehen); eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

@Familiengerd

ich weiß nicht, ob sich da unternehmen unterscheiden.

ich lasse mich gerade im sozialen bereich, genauer in der altenpflege ausbilden. es ist in meiner firma so, es ist mir auch von den mitarbeitern und der pdl so erklärt worden und meine lehrer in der schule sagen das auch und würden auch eingreifen, wenn ich des öfteren spontan in andere dienste gestekct werde...

ich nehme an, ihr habt noch andere arbeitszeiten als wir. dennoch kann ich mir das nciht vorstellen, da man seine freien wochenenden durchaus verplanen darf und man das eben auch früher machen muss. und die woche, grade wenn man familie hat, muss auch planbar sein.

deshalb muss es frühzeitig einen verbindlichen dienstplan geben.

@Rendric

Arbeitnehmer, die eine Teilzeitarbeitsvereinbarung mit "Arbeit auf Abruf" haben, muss nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 mindestens 4 Tag vor Arbeitsbeginn über die Lage ihrer Arbeitszeit informiert werden.

Das ist auch der Mindestansatz, den Arbeitsgerichte für die Frist annehmen, bis zu der Arbeitnehmer über ihren Dienstplan informiert werden müssen.

Dass das mit dem Privat- und Familienleben nicht zusammenpasst (dem Thema aller Sonntagsreden: "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zum Trotz), ist leider wahr!

@Familiengerd

ich bin shcließlich vollzeitangestellt und dann ist das auch eine ganz andere geschichte.

diese vereinbarung, die du schriebst, kenne ich auch von verwandten. dann ist das im arbeitsvertrag so geregelt udn dann muss das beidseitig so eingehalten werden. auf solche verträge dürfen sich eben auch nur leute einlassen, die das mit ihrem privatleben unter ienen hut kriegen... aber das ist auch schöner geschrieben, als umgesetzt.

und wenn es sich beim frager um so einen vertrag handelt, kann sie das ja in ihrem arbeitsvertrag nachlesen.

ich schau auch gleich mal auf meinen, was da eigentlich steht.

Hast Du die Zusage für das freie Wochenende schriftlich oder ist das sonst beweisbar (z.B. über den ursprünglichen Schichtplan)? Wahrscheinlich nicht ...

Wenn wir einmal Betriebsrat, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag o.a. außen vorlassen, dann hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht, dass ihm unter anderem die Zeiteinteilungen erlaubt. Er hat damit jedoch keine schrankenlos freie Hand, sondern muss seine Entscheidungen nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "nach billigem Ermessen" treffen.

"Billiges Ermessen" heißt, dass er bei seiner Entscheidung die persönlichen Interessen und Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den Belangen und Erfordernissen des Betriebes abwägen muss.

In diesem Fall heißt das, dass er zu berücksichtigen hat, dass er Dir ursprünglich das freie Wochenende zugesagt hat und dass Du Dich in Deiner privaten Planung darauf eingestellt und den Wellnesstag gebucht hast.

Wenn der Arbeitgeber in Deinem Fall das Interesse des Betriebes aber begründet höher wertet als Dein Interesse an der Wahrnehmung des gebuchten Wellnesstages, kann er von Dir den Arbeitseinsatz zwar fordern, muss aber den Dir entstehenden Schaden ersetzen (Kosten für den Wellnesstag).

Ausgehend von der Bestimmung im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 für Arbeitnehmer mit "Arbeit auf Abruf", dass ihnen die Arbeitszeiten mindestens 4 Tage im Voraus mitgeteilt werden müssen, gehen Arbeitsgerichte in strittigen Fällen bei Dienstplänen von einer Frist von 4 Tagen bis zu 1 Woche aus.

Naja, bis auf das :Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist sowie Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und werden vom jeweiligen Ausbilder/Betreuer bestimmt. Man ist verpflichtet, soweit erforderlich Mehrarbeit zu leisten....

Das hängt auch von der Art des Unternehmens ab, in dem du arbeitest. Ich bin in einem Dienstleistungsunternehmen tätig. Wir bekommen teilweise erst Montags den Einsatzplan für die da schon laufende Woche. Öfters ist man für Spätschicht geplant oder hat frei, wird aber morgens aus dem Bett geklingelt, man solle sofort arbeiten kommen.

Ist nicht immer leicht, allerdings aber auch kein Beinbruch. Ein wenig Spontanität schadet nie.

in welchen verhältnissen arbeitet denn ihr?!

ihr kreigt das vielleicht hin, aber wie soll das eine frau mit kindern hinkreigen? sie muss ja vorher wissen, wann sie eine kinderbetreuung braucht, und wann sie selber da ist.

bei mir steigen die mitarbeiter dem chef regelmäßig aufs dach, wenn er den dienstplan nicht rechtzeitig fertig hat. änderungen gibt es nur mit einverständnis der betreffenden. und wenn du bei geplanter spätschicht morgens aus dem bett geklingelt wirst, hast du das recht abzulehnen, wenn es nicht passt.

klar, ist alles geholfen, wenn ma ndas nicht grundsätzlich macht und sich auch mal auf einen diensttausch einlässt. aber das sind ausnahmen und keine regel.

Das läuft aber an Allem vorbei, was Arbeitsgerichte akzeptieren würden!!!

Und Deine Aussage

Ist nicht immer leicht, allerdings aber auch kein Beinbruch. Ein wenig Spontanität schadet nie.

kann ich nur sarkastisch aufnehmen!

@Familiengerd

Der letzte Abschnitt war auch nicht ganz ernst gemeint. Natürlich ist man des öfteren frustriert, wenn sich kurzfristige Änderungen ergeben.

Häufig (ich verwende an dieser Stelle absichtlich nicht das Wort 'meistens') hat man einen geregelten Arbeitsablauf und einen festen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes. Dennoch sind wir bloß Springer.

Meldet sich beispielsweise jemand krank oder fällt kurzfristig mehr Arbeit an wie erwartet, werden die Schichten geändert. Der Sinn davon ist jedoch nicht immer ganz nachvollziehbar.

Es gab auch Tage an denen ich unbedingt früher zur Arbeit erscheinen sollte, da angeblich so viel zu tun wäre. Wenn diese Arbeit dann nach 15-30 Minuten erledigt ist, man aber 2 Stunden früher auf der Matte stehen sollte, stellt man des öfteren die Entscheidungen der Vorgesetzten in Frage.

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Willst Du einen Job oder keinen? Im Leben muss und sollte man "überall" wenn nötig Kompromisse eingehn und abwägen, will, kann, möchte ich, oder nicht und dann machbare Konsequenzen ziehn!

Ja er kann..... und eine Rechnung kannst du nur bei einer Urlaubsreise bei dringender Umplanung stellen.

und eine Rechnung kannst du nur bei einer Urlaubsreise bei dringender Umplanung stellen

Woher nimmst Du die Gewissheit für diese Aussage?!?