Pendlerpauschale trotz Home Office 2021 absetzen?

2 Antworten

Womit du gefahren bist spielt keine Rolle. Egal ob Auto, Bus, zu Fuß, Rad, Fahrgemeinschaft oder Bahn.

In der Steuererklärung kannst du angeben wie oft im Jahr du tatsächlich deine Arbeitsstelle aufgesucht hast. Urlaubstage, Krankheitstage und auch Home-Office Tage sind nicht anzugeben.

Ohne Home-Office wären das bei mir normalerweise ca. 230 Tage. Da ich auch viel Home-Office dieses Jahr hatte werde ich nur noch ca. 150 Tage angeben können.

Alles andere ist streng genommen Steuerhinterziehung, wobei es sicherlich auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht ankommt. Alles ist eh nicht überprüfbar, ich schätze das Finanzamt achtet nur darauf ob die Angabe plausibel ist.

Bei Einnahmen aus §19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 gilt das Zufluss-Abfluss- Prinzip nach §11 ESTG. Die Einnahmen musst du weil es sich um Einnahmen nach §19 handelt laut §2 Abs 2 nr 2 anhand der Einnahmen über die WK ermitteln.

Dein Jobticket sind WK nach §9 analog zu §4 Abs4

Deine Entfernungspauschale wird nach §9 Absatz 1 Satz 3 Nr 4Sätze 1,2,4 bestimmt. Da du mit den öffentlichen Verkehrsmittel fährst musst du aber auch §9 Absatz 2 Satz 1 und 2 beachten.

Die Einfache Antwort: Ja