Felgen verkaufen was für ein Gewerbe?

4 Antworten

Hallo Benny,

die Ausführungen von Geo und Griesuh sind wieder einmal richtig!

Daher setze ich einen Punkt vorher an. Bevor Du etwas anmeldest bereite dich gut vor. Idealerweise erstellst Du ein kleines Konzept um zu sehen, ob deine Unternehmung tragfähig ist!

Alle Informationen die du bekommst nützen Dir nichts, wenn diese nicht auf deine Person abgestimmt sind! Daher steht am Anfang immer die "Analyse" der Ist-Situation. Hierbei ist es z.B. wichtig zu wissen was Du derzeit machst... bist Du angestellt, arbeitslos, studierst Du...

Diese Informationen sind wichtig, da z.B. in den meisten Arbeitsverträgen etwas zum Thema "Hinzuverdienst" steht.

Du solltest dich daher vorab einmal beraten lassen!

Nochmals an alle: es gibt keinen Kleingewerbeschein und auch kein Kleingewerbe.

Du meldest ein Gewerbe an oder nicht. In deinem Fall stationärer Einzelhandel

Bei der Anmeldung kannst du wählen ob du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beanspruchen möchtest oder nicht.

Bei der §19 UstG Reglung bist du von der Mehrwertsteuer bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ befreit. Du darfst deinen Kunden keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen und du darfst beim FA keine Mehrwertsteuer geltend machen.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.

Mit dieser § 19 UstG Reglung wird für dich und deine Kunden alles um die MwSt teuerer, da du die MwST für deine Einkäufe nicht geltend machen kannst und Geschäftskunden,die Umsatzsteuer abzugsfähig sind, diese nicht geltend könnten da nicht auf deinen Rechnungen ausweisbar.

Gerade im Autozubehörsektor ergibt die § 19 UstG Reglung keinen Sinn, da du sehr schnell über diesen 17.500€ jahresumsatz liegen kannst, solltest du einen Umfassenden service anbieten

Zwei Zweifel habe ich.

Glaubst du du kannst nur vom Felgenverkauf deinen Lebensunterhalt bestreiten?

Und welchen Service bietest du noch an? Reifen aufziehen, Auswuchten Radmontage? Weitere Reparaturen?

Wenn ja, so kommen noch erhebliche Umweltschutzauflagen, Brandschutz usw. auf dich zu.

Deine gewerbeanmeldung wird das geringste Problem sein das du haben wirst.

Und zweitens, scheinst du völlig unbedarf aller Kenntnisse der Selbstständigkeit und des Gewerbetreibens zu sein.

Deshalb bevor du in Schulden und die vorprogrammierte Pleite rennst: besuche einen Kurs für Existenzgründer. Dort erfährst du zumindest die wichtigsten grundlegenden Begriffe der Selbstständigkeit, des Steuerwesens, der BWL und Buchführung und vieles mehr was eine Selbsständiger wissen sollte.

Du gehst zum Gewerbeamt, meldest dort "Handel mit Fahrzeugteilen" an und fertig. Die melden das dem Finanzamt, das dir dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt. Sollte dein voraussichtlicher Umsatz (nicht Gewinn) im ersten Jahr 17.500 € (später 50.000 €) nicht übersteigen, kannst du da die Kleinunternehmerregelung ankreuzen. Dann musst du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen.

Am Ende des Jahres gibst du eine ESt-Erklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe ab. Dann sagt man dir, ob du ESt nachzahlen musst. Dafür solltest du dir sicherheitshalber ca. 25 % deiner Gewinne beiseite legen.

Ich schätze mal, dass fällt in die Kategorie Kleingewerbeschein :)
Bin aber kein Profi

Danke das dachte ich mir auch nur weiß ich nicht was ich da im Jahr verdienen darf

@benny248

Da bin ich leider überfragt.
Evtl. weiß das ja jemand anderes hier.
Ansonsten ist ein Steuerberater an dieser Stelle ein Fachmann :) Da kannst du dich über sowas informieren.

Es gibt keinen Kleingewerbeschein !