Person arbeitet 9 Stunden am Tag, bei Krankheit werden nur 7 gutgeschrieben? rechtens?

4 Antworten

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Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz und im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Entgeltfortzahlungsgesetz § 2, Entgeltzahlung an Feiertagen, Abs. 1: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall: " Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Bundesurlaubsgesetz § 7 Urlaubsentgelt, Abs. 1: " Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der AN in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Wenn Du jeden Tag 9 Stunden arbeitest, müssen also in allen drei Fällen (Urlaub, Krankheit, Feiertag) für diese Tage 9 Stunden berechnet werden.

Hexle2  26.01.2013, 10:54

Danke für's Sternchen und schönes Wochenende

hdeml  26.01.2013, 13:19

bitte beachte aber, das du ja NICHT jeden Tag 9 Stunden arbeitest, sondern nur Mo, Di, Do und Fr. Denn Sa waren es doch nur 7 und Mi 0. Ich denke du bist in im Einzelhandel oder Gastrogewerbe. Entspricht also wie schon beschrieben Ø 7,16 Std/Tag. Und so sidn auch die Gestze auszulegen: Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall: " Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Also du arbeitest regelmäßig 7,16 Std. nur aber eben am Mo, Di, Do, Fr etwas mehr Sa etwas weniger und Mi gar nicht....

hdeml  26.01.2013, 13:19

bitte beachte aber, das du ja NICHT jeden Tag 9 Stunden arbeitest, sondern nur Mo, Di, Do und Fr. Denn Sa waren es doch nur 7 und Mi 0. Ich denke du bist in im Einzelhandel oder Gastrogewerbe. Entspricht also wie schon beschrieben Ø 7,16 Std/Tag. Und so sidn auch die Gestze auszulegen: Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall: " Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Also du arbeitest regelmäßig 7,16 Std. nur aber eben am Mo, Di, Do, Fr etwas mehr Sa etwas weniger und Mi gar nicht....

Es kommt auf die Zeit an, die im Arbeitsvertrag steht. Oder handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma? Bei denen hat man in der Regel nur 35 Wochenstunden und alles darüber hinaus geht aufs Zeitkonto. Im Krankheitsfall werden dann - 5 Arbeitstage vorausgesetzt - auch nur 7 Stunden bezahlt, wenn man krank ist und das ist rechtens. Grundlage ist die vertraglich festgelegte Regelarbeitszeit und genau die muss im Krankheitsfall oder an Feiertagen angesetzt werden.

ralosaviv  24.01.2013, 18:09

Das ist so nicht korrekt. Grundlage ist die Regelarbeitszeit, welche aus dem Durchschnitt der vorhergehenden 13 Wochen gebildet werden muss. Die Bemessungsgrundlage darf aber tarifvertraglich abweichend geregelt werden.

also wenn tatsache 190 Std./monat im arbeistvertrag stehen, bedeudet dies 43,88 Std./woche Man errechnet dies so: das jahr hat immer 52 wochen bzw. 12 Monate. Demnach 52:12=4,33, so hat rechnerisch jeder monat Ø 4,33 wochen. Deine 190 Std: 4,33 Wochen im Monat = 43,88 Std. /Woche. bei 5 Tage- Woche also 8,77 Std. proTag (bei 6 Tage- woche 7,31 Std.). die dir auch bei urlaub oder krankheit gutgeschrieben werden müssen. Entsprechend bei einer 5 Tage- woche musst du ja auch nur 5 Tage urlaub nehmen, wenn du eine Woche urlaub machst. Aber Achtung Pausen zählen natürlich nicht mit! Das ist freizeit! ARBEITEST du wirklich 9 Std. am Tag ? zzgl. mind 1 Std. kompl. Pause -bist du also täglich mind. 10 Std. auf der Arbeit??

Ahnungslos83 
Fragesteller
 24.01.2013, 17:48

Ja, Mo, Di, Do und freitag bin ich 9 Stunden plus Pause da und Sa nur 7 Stunden plus Pause

hdeml  24.01.2013, 18:02
@Ahnungslos83

:-) da haben wir es ja schon also 4x9Std =36 Std. plus 7 Std. = 43Std./Woche. Du hast also einen Tag in der woche frei (Mittwoch). Du arbeitest die Stunden für den Mittwoch an den anderen Tagen vor/nach. Bedeudet du hast eine 6 Tage woche. 43 Std/Wochde : 6 Tage (Mo- Sa) = 7,16 Std. / Ø Tag , die du auch bei krankheit oder urlaub gutgeschrieben bekommst. (übrignes auch für einen bezahlten Feiertag)

ralosaviv  24.01.2013, 18:13
@hdeml

Sorry, aber das ist vollkommener Mumpitz. Lies mal das Entgeltfortzahlungsgesetz §4 und das Bundesurlaubsgesetz § 11. Was du da rechnest, sind fiktive Durchschnitte. Und das ist genau das, was der Gesetzgeber für unzulässig erklärt hat. Die Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall und bei Feiertagen richten sich nach dem Lohnausfallprinzip: der ArbN hat genau die gleiche Vergütung zu erhalten als wäre dieser Tag ein ARbeitstag gewesen. Und wenn er dann 9 Stunden gearbeitet hätte, kann der ArbG nicht 7,16 Std. bezahlen. Das gleiche gilt für Urlaub.

hdeml  24.01.2013, 18:50
@ralosaviv

das kann ich nicht nachvollziehen. also wenn er samstag krank ist, bekommt er 7 Std. gutgeschrieben, wenn er montag oder dienstag krank ist 9 Std. und wenn er mal nen mitwoch krank ist 0 ?? gleiches gilt für feiertage?? Würde bedeuten fällt ein feiertag auf den mittwoch, pech gehabt...null bezahlung? wo gibt es das denn?

SIGWI  26.01.2013, 13:38
@Ahnungslos83

Dass Du so arbeitest, steht hoffentlich in irgendeinem Arbeits-/ Dienstplan?

Es ist egal, an wie vielen Tagen Du die 190 Stunden/ Monat erbringst und wie lang die jeweiligen Schichten dauern:

ein geplanter Arbeitstag ist ein Tag Urlaub bzw. Krank.

Urlaubs- und Krankheitstage werden nicht nach STUNDEN abgerechnet, da Du ansonsten auf Minusstunden kommst und diese Zeit nacharbeiten müsstest oder für weniger Arbeitszeit weniger Lohn bekommen würdest. Das widerspricht aber dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Es sei denn im Arbeits-/ Tarifvertrag steht etwas anderes, wie z.B. im AVR der Diakonie.

hdeml  27.01.2013, 15:21
@SIGWI

Wie kann ein geplanter Arbeitstag ein Tag Urlaub sein? Bei uns ist dies dann ein gepanter Urlaubstag... ...und wird mit 7,3 Std. gutgeschrieben. Jeder MA erhällt 6 Wochen Urlaub = 36 Tage. Also nehme ich eine Woche Urlaub, muss ich 6 Tage beantragen. Ich bekomme dafür 43 Std gutgeschrieben. Hätte ich gearbeitet (Mo, Di , Do, Fr je 9 Std= 36 Std. und Sa 7 Std. ergibt ebenfalls 43 Std.( also kein Plus und kein minus )

Bei MA die 120 Std. im Monat arbeiten wird dies genau so berechnet nur eben mit Grundlage 120 (120 Std.:Ø 4,33 Wochen/Monat= 27,7 Std./Woche=Ø 4,6 Std/Tag)

Dito MA mit 100 Std Pro Monat, dir MA mit 80 Std. pro Monat usw. usw. Bislöanmg hat weder Betreibsrat, noch Gewerkschaft, Finanzamt, Wirtschaftsprüfer was dagegen gesagt.

Gleiches Rechnen gilt bei Krank und Feiertag

Was steht denn über deine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?

Ahnungslos83 
Fragesteller
 24.01.2013, 16:46

190Std. im Monat

Silverstring  24.01.2013, 17:00
@Ahnungslos83

Alle Achtung. Und es spielt dabei keine Rolle, ob es ein 31-Tage- oder 28-Tage-Monat ist? Und von wieviel Tagen pro Woche ist auch nicht die Rede?

Naja, wenn wir von einer 5-Tage-Woche ausgehen, wären das bei 23 Arbeitstagen mehr als 8 Stunden, bei einer 6-Tage-Woche gut 7 Stunden. Hört sich also so an, als wäre letzteres der Fall.

Wenn du für eine 6-Tage-Woche bezahlt wirst, aber nur 5 Tage arbeitest, um dir einen Arbeitstag pro Woche zu sparen, bekommst du deine Urlaubs-, Feier- und Krankentage trotzdem nur nach dem 6-Tage-Schema bezahlt - und das wäre dann auch tatsächlich rechtens.