Kein Feiertag für Tankstellenkmitarbeiter?

3 Antworten

Der Arbeitgeber ist im Recht. Feiertagsarbeit ist keine Mehrarbeit und fuehrt nicht zu einem Anspruch auf irgendwelche Zuschlaege (ausser es besteht ein einzel- oder tarifvertraglicher Anspruch). Allerdings besteht, wenn an einem auf einen der Wochentage Montag bis Samstag gefallenen Feiertag gearbeitet wird, ein Anspruch auf einen sog. "Ersatzruhetag", der innerhalb von 8 Wochen gewaehrt werden muss. Dieser "Ersatzruhetag" darf aber nach Ansicht des BAG (Urteil vom 12. 12. 2001 - 5 AZR 294/ 00 ) durchaus auch auf einen arbeitsfreien Werktag fallen. Zitat aus dem genannten Urteil: "Nach dem Wortlaut der Norm kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag oder ein schichtplanmäßig arbeitsfreier sonstiger Werktag in Betracht"

Da ihr aber sowieso nur an 5 von 6 Werktagen arbeitet und ihr somit immer mehrere arbeitsfreie Werktage in diesem 8 Wochen Zeitraum habt, ist der Anspruch auf einen "Ersatzruhetag" damit abgegolten.

Gruss DerCAM

Arbeitnehmer bei denen der Betrieb die ganze Woche durch offen hat, haben normalerweise ein roulierendes Freizeitsystem. Wer Pech hat, und sein freier Tag fällt auf einen Feiertag, bekommt keinen zusätzlichen Ausgleich. Die Arbeit am Feiertag muss aber mit Zuschlag bezahlt werden. Wenn der 1, Mai auf einen Sonntag fällt, erhalten andere Arbeitnehmer ja auch keinen Ausgleich.

DerCAM  12.05.2010, 16:16

Was fuer einen Zuschlag und wo ist das gesetzlich geregelt? Einzel- oder tarifvertraglich gibt es solche Regelungen, gesetzlich aber nicht.

Und jetzt komme bitte keiner mit der Aussage "Mein Kumpel kriegt aber was". Ich will wissen, aufgrund welcher GESETZLICHEN Regelung hier ein Zuschlage bezahlt werden musss, nicht aufgrund welcher vertraglichen.

Wie der Name es schon sagt "gesetzlicher Feiertag" haben Sie natürlich einen Anspruch auf Feiertage (Entgeldfortzahlungsgesetz §2).