20 Stunden-Regel Werkstudentenvertrag?

2 Antworten

Wenn Du immer am Montag vier Stunden arbeitest, muss der AG Dir für den Montag genau diese vier Stunden Entgeltfortzahlung leisten, das ist im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt:

"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Durch den Feiertag kannst Du keine Minusstunden haben oder musst "nacharbeiten". Der Feiertag wird wie gearbeitet gezählt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst deinem Chef einfach sagen, dass du gerne an einem anderen Tag zusätzlich arbeiten möchtest um auf die 20 Stunden zu kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung