Fehler Kaufvertrag?
Moin. Nochmal muss ich euch leider „ belästigen“..
Im Kaufvertrag stehen die Flurstücke A,B,C im Ort X.
das Flurstück C liegt aber nicht im Ort X , sondern im Ort Y.
leider haben wir alle (notar, käufer,Verkäufer, Markler) beim Unterschreiben des Kaufvertrags nicht drauf geachtet. Erst jetzt ist es dem Sachbearbeiter beim Notariat aufgefallen, sodass der Kaufvertrag „falsch“ ist und Einer Änderung bedarf, dass Flurstück C nicht im Ort X , sondern im Ort Y liegt.
beteuert das wir müssen alle nochmal zum notar ? Kennt sich jemand damit aus.?
2 Antworten
Kann sein, muss nicht sein.
Da die Auflassungsvormerkung bereits eingetragen wurde- sofern du nicht mehrere Objekte verkauft hast - hätte sich das Thema erledigt.
Im Normalfall ein Fehler, welcher dem Notar nicht passieren dürfte- wie hat er denn dann das Grundstück im Grundbuch gefunden?
Je nach Gesamtinhalt kann es sein, dass er dies als offensichtlichen Fehler berichtigen kann - wenn er sich diese Ermächtigung im Kaufvertrag geben lies.
Du hast doch die Grundbuchmitteilung erhalten- daraus müssen sich die belasteten Flurstücke wie auch die Eintragung ergeben.
Das Prüfen überlässt du dem Notar, man weckt keine schlafenden Hunde.
Da sich ein Flurstück mit Gemarkung, Flur, Flurstücks- Nummer, eingetragen im Grundbuch von ? Blatt beschreibt- vielleicht ist hier zwar eine Ortsgrenze aber keine Gemarkungsgrenze.
Kannst du dich hier an eine Gebietsreform erinnern?
Was du machen könntest- zum Katasteramt und nach der korrekten Flurstücksbezeichnung fragen. Vielleicht hast du noch einen Lageplan.
Woher hast du denn Kenntnis von der Auflassungsvormerkung? Evtl steht im Kaufvertrag auch, dass die Grundbuchmitteilung nur an den Notar erbeten wird- dann muss der Notar auch auf Richtigkeit prüfen.
die Info habe ich vom Grundbuchamt selbst. Habe aber nur für den einen Ort erfragt, weil ich über den anderen Ort ja gar nicht „ gestolpert „ bin. Die sagten seit dem 22 ist der Käufer eingetragen und das bestätigte mir dann nochmal das Notariat. Nur das die eben „vergessen /übersehen „ haben ,dass das eine Flurstück im Ort Y liegt und die diesen Ort vergessen haben dahin zuschreiben bzw. mit in den Ort X „reingetan „ haben
Vllt hat das Grundbuchamt das auch „übersehen“ und einfach eingetragen. Weil Flurstück C grenzt direkt an A und B (das ist der Garten) gehört aber zu einem anderen Ort
Ja, wahrscheinlich.
Wenn sie einen neuen Vertrag machen, müsst ihr den noch mal unterschreiben.
Vielen Dank!
ich weiß nicht wie er dann das Grundstück im Grundbuch gefunden hat… hmm merkwürdig. Glaubst du ich sollte beim Grundbuchamt mal nachfragen ob der Käufer für Ort X und Ort Y vorgemerkt ist ?