Fehler Kaufvertrag?

2 Antworten

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Kann sein, muss nicht sein.

Da die Auflassungsvormerkung bereits eingetragen wurde- sofern du nicht mehrere Objekte verkauft hast - hätte sich das Thema erledigt.

Im Normalfall ein Fehler, welcher dem Notar nicht passieren dürfte- wie hat er denn dann das Grundstück im Grundbuch gefunden?

Je nach Gesamtinhalt kann es sein, dass er dies als offensichtlichen Fehler berichtigen kann - wenn er sich diese Ermächtigung im Kaufvertrag geben lies.

Mitschi782 
Fragesteller
 02.03.2022, 07:37

Vielen Dank!

ich weiß nicht wie er dann das Grundstück im Grundbuch gefunden hat… hmm merkwürdig. Glaubst du ich sollte beim Grundbuchamt mal nachfragen ob der Käufer für Ort X und Ort Y vorgemerkt ist ?

kabbes69  02.03.2022, 17:11
@Mitschi782

Du hast doch die Grundbuchmitteilung erhalten- daraus müssen sich die belasteten Flurstücke wie auch die Eintragung ergeben.

Das Prüfen überlässt du dem Notar, man weckt keine schlafenden Hunde.

Da sich ein Flurstück mit Gemarkung, Flur, Flurstücks- Nummer, eingetragen im Grundbuch von ? Blatt beschreibt- vielleicht ist hier zwar eine Ortsgrenze aber keine Gemarkungsgrenze.

Kannst du dich hier an eine Gebietsreform erinnern?

Was du machen könntest- zum Katasteramt und nach der korrekten Flurstücksbezeichnung fragen. Vielleicht hast du noch einen Lageplan.

Mitschi782 
Fragesteller
 02.03.2022, 18:55
@kabbes69

Grundbuchmitteilung???

Hab ich noch nicht bekommen 😳

kabbes69  02.03.2022, 20:22
@Mitschi782

Woher hast du denn Kenntnis von der Auflassungsvormerkung? Evtl steht im Kaufvertrag auch, dass die Grundbuchmitteilung nur an den Notar erbeten wird- dann muss der Notar auch auf Richtigkeit prüfen.

Mitschi782 
Fragesteller
 02.03.2022, 20:53
@kabbes69

die Info habe ich vom Grundbuchamt selbst. Habe aber nur für den einen Ort erfragt, weil ich über den anderen Ort ja gar nicht „ gestolpert „ bin. Die sagten seit dem 22 ist der Käufer eingetragen und das bestätigte mir dann nochmal das Notariat. Nur das die eben „vergessen /übersehen „ haben ,dass das eine Flurstück im Ort Y liegt und die diesen Ort vergessen haben dahin zuschreiben bzw. mit in den Ort X „reingetan „ haben

Mitschi782 
Fragesteller
 02.03.2022, 07:38

Vllt hat das Grundbuchamt das auch „übersehen“ und einfach eingetragen. Weil Flurstück C grenzt direkt an A und B (das ist der Garten) gehört aber zu einem anderen Ort

Ja, wahrscheinlich.

Wenn sie einen neuen Vertrag machen, müsst ihr den noch mal unterschreiben.