Beratungsfehler durch eine Notar?
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Nach dem Tod meines Mannes habe ich mich an ein Notariat gewandt und aus Unwissenheit nachgefragt, was ich jetzt tun müsse. Ich habe angegeben, dass ein handschriftliches Testament vorliegt und keine Immobilie vorhanden ist. Die Mitarbeiterin vereinbarte sofort mit mir mir einen Termin für den Erbscheinantrag. Alle nötigen Unterlagen habe ich direkt an das Notariat gefaxt. Ich habe den Termin wahr genommen. Erst am nächsten Tag habe ich durch meine Hausbank erfahren, dass bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Testamentes kein Erbschein beantragt werden muss. Die Mitarbeiterin als auch der Notar selber haben mich in keiner Form darauf hingewiesen. Mittlerweile gibt es einigen Schriftverkehr zwischen dem Notar und mir und er besteht auf die Zahlung seiner Rechnung. Für mich liegt hier ganz klar eine Falschberatung vor. Wer kann mir einen Rat geben?
3 Antworten
Das hatten wir durch unsere Hausbank auch so erfahren. Ich hatte mich dann nochmal beim Amtsgericht kundig gemacht. Wenn keinen Immobilie vorhanden ist, wäre das nicht nötig.
Sicherlich gibt es aber auch noch andere Gründe, einen Anwalt einzuschalten, wenn noch andere Hinterbliebene vorhanden sind. Da wärst mit einem Anwalt sicherlich gut beraten.
Ich persönlich würde den Anwalt nach einen Vergleich fragen, je nachdem wie hoch der zu zahlende Betrag sein soll.
Auch für solche Fälle gibt es eine Notariatskammer und Gerichte